Frage zu einem befristetem Arbeitsvertrag

Ich habe eine Frage zu einem befristetem Arbeitsvertrag. Der Unterschied zwischen Verträgen mit oder ohne Sachgrund ist mir bekannt.

Konkreter Fall: 1. Arbeitsvertrag für 3 Monate wurde ohne Sachegrund ausgestellt (für 3 Monate ab dem 01. Oktober) 2. Arbeitsvertrag schliesst nicht im Januar an, sondern ist rückwirkend zum 01. Oktober und für ein komplettes Jahr ausgestellt. Nun beinhaltet er diesmal einen Sachgrund (weil der Fehler wahrscheinlich entdeckt wurde).

Hebt der zweite Arbeitsvertrag den ersten nun auf? Oder ist dies rechtlich nicht möglich?

Freue mich über eure Antworten! :smile: … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Konkreter Fall: 1. Arbeitsvertrag für 3 Monate wurde ohne
Sachegrund ausgestellt (für 3 Monate ab dem 01. Oktober) 2.
Arbeitsvertrag schliesst nicht im Januar an, sondern ist
rückwirkend zum 01. Oktober und für ein komplettes Jahr
ausgestellt. Nun beinhaltet er diesmal einen Sachgrund (weil
der Fehler wahrscheinlich entdeckt wurde).

§14TZBG
Also eine zulässige Befristung kann auch eine Zeit bis zu zwei Jahren (bei Neufirmen länger) oder ein Sachgrund sein.
§16TZBG
Mit den zweiten rückdatierten Vertrag und statt der zeitlichen eine Sachgrundbefristung, erfüllt sich m.A.n der Tatbestand der Unzulässigkeit und damit wird es eine unbefristete Anstellung

dies rechtlich nicht möglich?

Und dann wäre es so. Da hat sich die Personalabteilung selber ins Knie geschossen.

mfG
Paul

Hi!

Und dann wäre es so. Da hat sich die Personalabteilung selber
ins Knie geschossen.

Super Aussage!

Die Personalabteilung hat ein schriftliches Dokument, was vom AN zum korrekten Datum unterschrieben wurde und hat sich ins Knie geschossen?

Im Gegenteil haben die aus ihrer Sicht alles richtig gemacht, denn wie in aller Welt soll der AN beweisen, dass das Dokument nicht vor Beginn der Beschäftigung unterschrieben wurde - und somit Gültigkeit besitzt - wenn eine Rückdatierung vorliegt?!

Kopfschüttelnd
Guido

Hebt der zweite Arbeitsvertrag den ersten nun auf?

Nein

Oder ist
dies rechtlich nicht möglich?

Nein

Aber: Der AG hat einen unterschriebenen Vertrag, der augenscheinlich im Oktober unterschrieben wurde - das ist nicht wirklich eine positive Ausgangslage für einen Arbeitnehmer, der das Gegenteil beweisen soll.