Ich habe eine Frage zu einem befristetem Arbeitsvertrag. Der Unterschied zwischen Verträgen mit oder ohne Sachgrund ist mir bekannt.
Konkreter Fall: 1. Arbeitsvertrag für 3 Monate wurde ohne Sachegrund ausgestellt (für 3 Monate ab dem 01. Oktober) 2. Arbeitsvertrag schliesst nicht im Januar an, sondern ist rückwirkend zum 01. Oktober und für ein komplettes Jahr ausgestellt. Nun beinhaltet er diesmal einen Sachgrund (weil der Fehler wahrscheinlich entdeckt wurde).
Hebt der zweite Arbeitsvertrag den ersten nun auf? Oder ist dies rechtlich nicht möglich?
Freue mich über eure Antworten! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..