Frage zu einem entstandenem Haftpflichschaden

Hallo.
Ein VN hat bei einer anderen Person einen Schaden verursacht.Dieser soll über die Haftpflichtversicherung des VN reguliert werden.Es handelt sich hierbei um einen Schaden am Laminatboden.
Die geschädigte Person soll jetzt einen Kostenvoranschlag erstellen.Was das Material angeht kann man dies ja im Baumarkt erfragen.
Ich weiß, das die geschädigte Person auch Arbeitsstunden zur Reparatur des entstandenen Schadens geltent machen kann.Diser will nämlich die Reparatur selbst erledigen.
Mich würde gerne mal interessieren wie viele Stunden man da abrechnen kann und wie hoch der Stundenlohn angesetzt werden kann wenn man die Reparatur selbst vornimmt.

da würd ich doch mal ganz simpel und unbürokratisch bei der versicherung nachfragen, die den schaden zu regeln hat - das handhabt nämlich jede versicherung anders!
der „idealfall“ kann sein, sich von einem handwerker einen kostenvoranschlag erstellen zu lassen, da stehen dann material und zeitaufwand mit drauf. das ist zwar gemein dem handwerker gegenüber, weil der ja nicht zum auftrag kommt, aber das muß jeder mit seinem gewissen ausmachen.
ob die versicherung sich überhaupt auf ein „wir zahlen das handwerker-äquivalent“ einläßt, sollte man vorher mit selbiger abklären. da kann man dann auch gleich die modalitäten (stundenlohn etc.) erfragen.

gruß, boris

Mich würde gerne mal interessieren wie viele Stunden man da
abrechnen kann

Das hängt vom Arbeitsaufwand ab. am besten man sieht auf die Uhr, wenn man arbeitet und gibt der Versicherung die tatsächliche Arbeitszeit an. Schummeln bringt nichts, die Schadenssachbearbeiter haben Erfahrungswerte.

und wie hoch der Stundenlohn angesetzt werdenkann wenn man die Reparatur selbst vornimmt.

Das wird jede Gesellschaft unterschiedlich regeln, deswegen vorher fragen.

Nicht vergessen: Haftpflichtschäden werden nach Zeitwert reguliert. Es wird also auch bei diesem Schaden ein Alt-für-Neu Abzug vorgenommen werden.