Guten Tag,ich habe da mal eine Frage.
Am 24.08.09 habe ich mir mit meiner Freundin ein gebrauchten PKW von einem privaten Verkäufer angesehen. Er hat uns auch gut gefallen nur gab es da ein kleines Problem. Wir waren zu der Zeit im Besitz eines PKW`s den wir aber verkaufen wollten. Das haben wir auch dem Verkäufer erklärt. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht worin festgehalten wurde dass wir mit der Abholung und Bezahlung bis zum 05.09.09 Zeit haben. Ich hielt das für fair da ich mir auch sicher war unseren PKW in der Zeit zu verkaufen.
Jedoch kam alles anders, zwei Tage danach ist mir bei unserem Wagen der Zahnriemen gerissen, jeder weiß was das heißt. Der Wagen war also so nicht mehr zu dem Preis zu verkaufen den ich erzielen wollte. Ich habe das dem Verkäufer auch vorab erstmal per e-Mail mitgeteilt. Er hat nicht reagiert. Am 02.09.09 habe ich dann einen Anruf vom Verkäufer bekommen. Habe ihm nochmal alles erklärt und gesagt dass ich den Wagen wohl doch nicht so schnell verkaufen kann und vor allem nicht zu dem Preis wie ich eigentlich wollte. Er sagte dass er den Wagen dann versucht anderweitig zu verkaufen weil er ein Zeitliches und ein Platzproblem hat mit jedem Tag den der Wagen länger dort steht.
Ich habe dem Verkauf an einen eventuellen anderen Interessenten zugestimmt.
Vorgestern habe ich dann ein Einschreiben vom Verkäufer bekommen dass er den Wagen verkauft bekommen hat, jedoch hat er 50,-€ weniger dafür bekommen als er es von mir bekommen hätte.
Wir reden hier über einen Kaufpreis von 600,-€ den ich vereinbart hatte, jetzt hat er ihn für 550,-€ verkauft. Jetzt kommt es aber … er will die Differenz von 50,-€ von mir erstattet haben.
Finde das ja irgendwie komisch.
Nun meine Frage, hat er das Recht dazu? Den Wagen hat er laut Kaufvertrag (den hat er mir in Kopie mitgeschickt) am 28.08.09 verkauft, also hätte ich ja eh noch 8 Zage Zeit gehabt das Geld dafür zu bekommen. Wie gesagt, ich habe den Verkauf an einen dritten ja zugestimmt, aber sehe nicht ein für die Differenz aufzukommen.
Wer kann mir dazu was sagen ? Ich wäre sehr dankbar !!!
Vergiss den kleinen Gangster
Moin
Mach dir keinen Kopf. Der Kerl ist ein Halsabschneider und will einfach versuchen, dich abzuziehen.
Er hat keinerlei juristischen Hinterhrund dazu. Vergiss es einfach. Zahle jedenfalls nicht.
Gruß,
Branden
Mahlzeit Branden!
Er hat keinerlei juristischen Hinterhrund dazu.
Mutige Behauptung!
Wie stehst du zu dieser Aussage
Wir haben einen Kaufvertrag gemacht worin festgehalten wurde dass
wir mit der Abholung und Bezahlung bis zum 05.09.09 Zeit haben.
Ich habe mal gelernt Verträge müssen eingehalten werden und wenn
er schon so lieb ist und das Ding anderweitig verkauft dann glaube
ich mal das ihm auch ein Schadenersatzanspruch zusteht.
Vergiss es einfach. Zahle jedenfalls nicht.
Ich fürchte so einfach wird das nicht gehen.
Gruß
Stefan
Hallo busdriver,
das ist wohl besser eine Frage für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…
Du mußt dort aber unbedingt FAQ:1129 berücksichtigen.
Gruss Harald
Naja damit das er den Wagen früher verkauft hat ist der KV nicht rechtskräftig
ERGO: NICHT ZAHLEN
Naja damit das er den Wagen früher verkauft hat ist der KV
nicht rechtskräftig
Unsinn, er hat angerufen das die Karre vertickt werden soll.
ERGO: NICHT ZAHLEN
Kannst du deine Argumentation irgendwie belegen oder ist das nur mal
so geglaubt?
Man kann natürlich auch warten bis es teurer wird, aber ob das schlau
ist?
Gruß
Stefan
Hallo,
Kaufvertrag der beide Parteien bindet: JA
Aber: Wegen 50€ eine Klage / Rechtsstreit anzetteln ? Da sind alle Gerichts/Anwaltskosten mehrfach teurer.
Ich würde auch nicht zahlen, denn dem zwischenzeitlichen Verkauf wurde ja zugestimmt, um beide Parteien keinen allzugroßen Nachteil mehr uzukommen zu lassen.
MfG
Morgen!
Aber: Wegen 50€ eine Klage / Rechtsstreit anzetteln ? Da sind
alle Gerichts/Anwaltskosten mehrfach teurer.
Hast du was zu verschenken, soll ich dir meine Kontonummer geben?
Der Gläubiger zahlt doch überhaupt nichts, umsomehr würde ich
mir als Schuldner überlegen was es heißt die 50€ nicht zu zahlen.
Das können ganz schnell 200€ werden, der Gläubiger gibt das an ein
Inkassounternehmen und fertig!
Ich würde auch nicht zahlen, denn dem zwischenzeitlichen
Verkauf wurde ja zugestimmt, um beide Parteien keinen
allzugroßen Nachteil mehr uzukommen zu lassen.
Der Verkäufer hat effektiv einen Nachteil von 50€, warum bitte soll
er den Schaden tragen den der Käufer verursacht hat.
Komische Einstellung hast du, gruß
Stefan