Frage zu einem noch abzufassendenTestament

Es ist ein Testament beabsichtigt, wobei der Adoptivsohn erstens 1/4 des Vermögens bekommen soll soll und zweitens zusätzlich lebenslänglich den Ertrag aus den restlichen 3/4 des Vermögens in folgender Form: Das 3/4-Vermögen sollen andere (namentlich benannte) Verwandte erhalten mit der Auflage, dem Adoptivsohn lebenslänglich einen monatlichen Betrag zu zahlen, der etwa einem Jahreszinssatz von 3 % der ererbten Summe entspricht.

  1. Geht so was?
  2. Wenn ja, wie wirkt sich das auf die Erbschaftssteuer aus: Ich vermute, die wird gekürzt, weil ja auf jedem dieser Erbteile eine „Last“ liegt. (Jedes dieser Erbteile liegt bei rund 30.000 Euro; 20.000 sind ja ohnehin frei).

Achtung: Es sollte klar gesagt werden, wonach sich die Monatszahlung richten soll (Monatszins -also 1/12-tel vom Jahreszins?), und wessen Lebenszeit gemeint ist . Ansonsten sehe ich kein Hindernis.
Die Rente wird steuerlich sicherlich auf beiden Seiten kapitalisiert und als Plus oder Minus bewertet.

Rechtsauskünfte sind eine heikle Angelegenheit. Aber verbindlich kann gesagt werden, dass ein Adoptivkind einen ungleich höheren Freibetrag hat. Der liegt um 490.000 Euro. 20.000 haben Neffen, Nichten und Nichtverwandte als Freibetrag. Das kann man alles nachlesen auf den Seiten der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder. Da gibt es die Steuertabellen (Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind deckungsgleich).
Wenn man so eine Konstruktion vorhat mit Rentenzahlung, dann ist die Benennung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Diese Person kostet aber auch etwas Geld. Das mag man ja niemand ohne Gegenleistung zumuten. Bei einem so, ehrlich gesagt, kleinen Vermögen scheint mir der Aufwand nicht gerechtfertigt.
Trotzdem, wenn man das so machen will, scheint mir eine anwaltliche Beratung (www.anwalt.de) sinnvoll zu sein.