Frage zu einem Riesterdesaster

Liebe/-r Experte/-in,

wir (meine Frau und ich) haben in den letzten Tagen Post vom Finanzamt bekommen: neue Bescheide für 2006 und 2007. Aus ihnen folgt, das wir ordentlich Geld zurückzahlen müssen.

Nach diversen Telefonaten habe ich folgendes herausgefunden:

  • unsere Riester-Verträge sind damals (2006) ordentlich ausgefüllt worden, meine Tätigkeit als Beamter auch entsprechend notiert worden
  • in das Einwilligungsformular zur Zulagenbeantragung hatte sich allerdings der Fehlerteufel eingeschlichen und ich/wir haben es nicht gemerkt. Da stand dann damals wohl, dass wir beide nur mittelbar zulageberechtigt sind. (da kannte ich den Unterschied zwischen mittelbar-/unmittelbar Zulageberechtigt noch nicht)
  • auch die Elternzeit meiner Frau 2007 und ihre anschließende Berufstätigkeit ist nirgendwo hinterlegt
  • die Zentrale Vergabestelle für die Zulagen hat uns (da wir beide als mittelbar vermerkt waren, als nicht zulageberechtigt gekennzeichnet.
  • bei der Datenrückkopplung mit unserem Finanzamt verloren wir also die Steuervergünstigungen für unsere Riesterverträge
    ==> Nachzahlung

Ich weiss gerade gar nicht, wo ich ansetzen soll.
Wie kann man das wieder geraderücken?

Wir haben scheinbar nicht nur unsere Zulagen, sondern auch die Steuervergünstigung verloren…?!?
Berücksichtigt man die Gebühren und Provisionen hätten wir derzeit mehr davon gehabt, das Geld monatlich unter unsere Kissen zu legen. :frowning:

Über einen Rat oder Hinweise zum weiteren Vorgehen würden wir uns sehr freuen.

Lieber Gruß,
MrBoone

Hallo Mr. Boone,

das klingt aber alles sehr abenteuerlich…? Wer hat Sie denn da beraten, bzw wohl eher nicht beraten…?!

Versuchen Sie mal diese Nummer von der Rentenversicherung: 0800 1000 48070
Ob die auch bei Beamten weiterhelfen können, weiß ich nicht. Vermutlich müssten Sie Ihre Besoldungsstelle einschalten. Erfahrungsgemäß haben die dort aber meistens recht wenig Ahnung… :wink:

Als Beamter sind Sie natürlich Zulagenberechtigter und Ihre Frau sicher auch, wenn sie offiziell in der Elternzeit war.

Falls ´Sie nen Steuerberater haben, kann der Ihnen sicher weiterhelfen. Ich würde als erstes jedenfalls mal Einspruch gegen den Bescheid einlegen, damit die Frist gewahrt ist. Ev. kann der Finanzbeamte auch weiterhelfen.

des weiteren würde ich bei meinem Riester-Renten-Anbieter Theater machen. Der bereitet normalerweise die Zulagenformulare so vor, dass die den Angaben im Antrag entsprechen.

Irgendwie Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet Sie als Beamter den von anderen Beamten entwickelten und ziemlich komplizierten Weg der Beantragung der Riester-Zulage nicht korrekt beschreiten konnten.

Was ich auch nicht ganz verstehe ist, dass Sie offenbar die Zulagen und den Steuervorteil bereits erhalten hatten und nun (nachträglich?) alles wieder aberkannt wird…?

Nicht, dass ich jetzt das Thema Beamte hier reiten wollte… aber dort geht eben wohl alles strickt nach Vorschrift…

Grüße aus Stuttgart

Volker Riegel

PS: und vor allem sollten Sie natürlich so schnell wie möglich den Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Renten-anbieter korrekt hinterlegen, damit zumindest zukünftig alles glatt läuft…

Hallo Mr.Boone,
die Beantragung der Zulagen und somit auch Änderungen des Kundenstatus kann auch noch 2 Jahre rückwirkend erfolgen. In besonderen Fällen hat der Anbieter, bei dem Sie Ihre Riesterverträge haben auch die Möglichkeit, weitere frühere Jahre zu korrigieren bzw. zu beantragen.
Hierzu würde ich erstmal an den Anbieter gehen und im das schriftlich mitteilen, dass Sie unmittelbar zulagenberechtigt waren und seit wann und ihm dann die Vollmacht geben bitte die entsprechenden Zulagen auch für die Vorjahre ab 2006 zu beantragen.
Danach gibt es noch die Möglichkeit dann mit der ZfA (Zulagenstelle) noch mal Kontakt aufzunehmen und ggf um Kulanz bitten (es geht immer alles, nur eine Frage des Sachbearbeiters!!)

Lieber MrBoone,
entschuldigen Sie zunächst bitte meine verspätete Antwort. Das Büro hat sich eine Woche Urlaub gegönnt.
Zu Ihrer Frage:
Leider bin ich kein Jurist, um Ihnen eine klare Antwort zu geben, ob die Bescheide bzw. Ihre versehentlich fehlerhaft ausgefüllten Zulagenanträge noch rückwirkend korrigiert werden können.
In jedem Fall rate ich Ihnen zum Einspruch. Dieser ist schriftlich möglich unter Beifügung von Kopien der relevanten Unterlagen. Hierzu sollten Kopien der seinerzeit ausgefüllten sowie aktuelle korrigierte Zulagenanträge gehören. Diese Unterlagen kann Ihnen Ihr Anbieter (Versicherung, Fondsgesellschaft oder Sparkasse) zur Verfügung stellen.
Zur Sicherheit empfiehlt sich ein Anruf bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Hier wird man Ihnen Genaueres über Ihre rechtlichen Aussichten und die beizufügenden Dokumente sagen können. Die Telefonnummern lauten: 030 865-1 bzw. für das Servicetelefon 0800 100048040. Meine bisherigen Erfahrungen sind, dass die Mitarbeiter dort sehr hilfsbereit und freundlich sind.
Der Einspruch ist dann zu schicken an die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10868 Berlin.
Richten Sie sich auf sehr lange Wartezeiten für die Bearbeitung Ihres Einspruchs ein. Es kann durchaus über ein Jahr dauern, bis Sie einen Bescheid erhalten.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen Anhaltspunkt gegeben zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Viele Grüße
Dirk Homeister
Hamburg

Liebe/-r Experte/-in,

wir (meine Frau und ich) haben in den letzten Tagen Post vom
Finanzamt bekommen: neue Bescheide für 2006 und 2007. Aus
ihnen folgt, das wir ordentlich Geld zurückzahlen müssen.

Nach diversen Telefonaten habe ich folgendes herausgefunden:

  • unsere Riester-Verträge sind damals (2006) ordentlich
    ausgefüllt worden, meine Tätigkeit als Beamter auch
    entsprechend notiert worden
  • in das Einwilligungsformular zur Zulagenbeantragung hatte
    sich allerdings der Fehlerteufel eingeschlichen und ich/wir
    haben es nicht gemerkt. Da stand dann damals wohl, dass wir
    beide nur mittelbar zulageberechtigt sind. (da kannte ich den
    Unterschied zwischen mittelbar-/unmittelbar Zulageberechtigt
    noch nicht)
  • auch die Elternzeit meiner Frau 2007 und ihre anschließende
    Berufstätigkeit ist nirgendwo hinterlegt
  • die Zentrale Vergabestelle für die Zulagen hat uns (da wir
    beide als mittelbar vermerkt waren, als nicht zulageberechtigt
    gekennzeichnet.
  • bei der Datenrückkopplung mit unserem Finanzamt verloren wir
    also die Steuervergünstigungen für unsere Riesterverträge
    ==> Nachzahlung

Ich weiss gerade gar nicht, wo ich ansetzen soll.
Wie kann man das wieder geraderücken?

Wir haben scheinbar nicht nur unsere Zulagen, sondern auch die
Steuervergünstigung verloren…?!?
Berücksichtigt man die Gebühren und Provisionen hätten wir
derzeit mehr davon gehabt, das Geld monatlich unter unsere
Kissen zu legen. :frowning:

Über einen Rat oder Hinweise zum weiteren Vorgehen würden wir
uns sehr freuen.

Lieber Gruß,
MrBoone

Hallo,

sorry für die Verspätung - ich bin derzeit zuhause providerbedingt leider offline.
Also für die (Nach-)Beantragung der Riesterzulage besteht eine Frist von 2 Jahren. So konnte man bspw. zum Jahreswechsel 09/10 letztmals die Zulage für 2007 beantragen.
Sie können nun also lediglich rückwirkend zu 2008 eine Klarstellung bewirken. Formulare können Sie bequem beim Anbieter beziehen.

Ich rate Ihnen gehen sie zu dem Vermittler, der Ihnen das verkauft hat. Der muß Ihnen helfen.

MfG
Slowik

Hallo MrBone,
Der Antrag ist sicher korrekt gestellt worden (Mann-Beamter/Frau-Kindererziehung), damit sind beide Förderberechtigt und haben sowohl Anspruch auf Zulage wie darüber hinaus auch auf Steuererstattung, wenn die Summe der Zulagen nicht ausreicht, um die Riesterinvestition bis zum Höchstbeitrag steuerfrei zu bekommen.
Der fehlerhaft ausgefüllte Dauerzulagenantrag (beide mittelbar förderberechtigt) hat dann zur Rückforderung von Zulage und Steuererstattung geführt. Wenn also der Zulagenantrag neu (und richtig) gestellt und das Finanzamt davon unterrichtet wird, läßt sich die Rückforderung auch sicher wieder aus der Welt schaffen.
Wichtig ist, jedes Jahr die Mitteilung des Anbieters genau lesen. Dort ist erkennbar, ob und in welcher Höhe Zulagen geflossen sind.
gruß aus Ingolstadt
Lutz