mich beschäftigt seit geraumer Zeit folgendes Problem:
Es herrscht eine Meinung vor, dass bei einem Unfall auf der Straße der Verursacher für den Schaden aufkommt. Der Fall gestaltet sich jedoch bei einem Totalschaden komplizierter, da hier von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt wird.
Angenommen, jemand hat kaum Geld, fährt mit einem alten Fahrzeug ohne Zeitwert zur Arbeit und jemand verursacht einen Unfall, bei dem das Fahrzeug Totalschaden erleidet. Der Besitzer des Fahrzeuges hat zur Zeit zu wenig Geld, sich ein neues Fahrzeug zu besorgen, steht also vor dem Problem, zur Arbeit zu kommen.
Ist jetzt der Verursacher fein raus, da das Fahrzeug keinen Zeitwert mehr hat? Wie und wie lange wird dem Geschädigten die Fahrt zur Arbeit bezahlt? Im Grunde möchte ja der Geschädigte lediglich einen adäquaten Ersatz für sein verlorenes Fahrzeug.
Es herrscht eine Meinung vor, dass bei einem Unfall auf der
Straße der Verursacher für den Schaden aufkommt. Der Fall
gestaltet sich jedoch bei einem Totalschaden komplizierter, da
hier von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt wird.
Nur der Klarheit halber: der Zeitwert ist immer die Entschädigungsobergrenze, auch wenn die beschädigte Sache reparabel ist.
Angenommen, jemand hat kaum Geld, fährt mit einem alten
Fahrzeug ohne Zeitwert
Gänzlich ohne Zeitwert ist kaum vorstellbar, da zumindest noch der „Schrottwert“ vorhanden sein sollte.
zur Arbeit und jemand verursacht einen
Unfall, bei dem das Fahrzeug Totalschaden erleidet. Der
Besitzer des Fahrzeuges hat zur Zeit zu wenig Geld, sich ein
neues Fahrzeug zu besorgen, steht also vor dem Problem, zur
Arbeit zu kommen.
Ist jetzt der Verursacher fein raus, da das Fahrzeug keinen
Zeitwert mehr hat?
Wie gesagt, eine gewissen, wenn auch geringen, Zeitwert hat das Fahrzeug sicher noch. Auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch u.U. davon gesprochen wird, dass „die Kiste nix mehr Wert ist“. Genaueres stellt aber dann eine Sachverständiger fest.
Auf den Ersatz dieses Werts hat der Geschädigte einen Anspruch.
Wie und wie lange wird dem Geschädigten die
Fahrt zur Arbeit bezahlt?
Meist wird in den Gutachten eine Wiederbeschaffungsfrist für ein gleichwertiges Fahrzeug angegeben. Hierbei schätzt der Sachverständige, wie lange es üblicherweise dauert, sich ein adäquates Fahrzeug zu beschaffen. So lange werden dann auch die Kosten für den Fahrzeugausfall bezahlt.
Es herrscht eine Meinung vor, dass bei einem Unfall auf der
Straße der Verursacher für den Schaden aufkommt.
Zum Glück hat sich diese Meinung inzwischen in zahlreichen Gesetzen niedergeschlagen. Ich kenne auch niemanden, der eine Gegenposition vertritt.
Der Fall
gestaltet sich jedoch bei einem Totalschaden komplizierter, da
hier von der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt wird.
Dann würde ich mich in mein Auto nicht mehr reinsetzen. Richtig ist: Es wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, abzüglich des Restwertes.
Angenommen, jemand hat kaum Geld, fährt mit einem alten
Fahrzeug ohne Zeitwert zur Arbeit und jemand verursacht einen
Unfall, bei dem das Fahrzeug Totalschaden erleidet. Der
Besitzer des Fahrzeuges hat zur Zeit zu wenig Geld, sich ein
neues Fahrzeug zu besorgen, steht also vor dem Problem, zur
Arbeit zu kommen.
Deswegen wird ihm ja sio viel erstattet, wie er benötigt, um ein vergleichbares Fahrzueg zu kaufen.
Ist jetzt der Verursacher fein raus, da das Fahrzeug keinen
Zeitwert mehr hat?
Nein.
Wie und wie lange wird dem Geschädigten die
Fahrt zur Arbeit bezahlt?
Als Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallpauschale, so lange wie nötig, wenn er die Sache nicht verzögert.
Im Grunde möchte ja der Geschädigte
lediglich einen adäquaten Ersatz für sein verlorenes Fahrzeug.
Meist wird in den Gutachten eine Wiederbeschaffungsfrist für
ein gleichwertiges Fahrzeug angegeben.
Und hier liegt ja der Haken. Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf einen wirtschaftlich gleichwertigen Gegenstand. Bei einem Auto, dass nur noch einen Schrottwert hat (siehe Ausgangssituation - Zeitwert Null), wird auch nur dieser ersetzt (wenn die Wiederherstellungskosten 130% übersteigen) bzw. diesen kann der Geschädigte sich selber besorgen.
Ich konstruiere den Fall etwas genauer. Nimm ein Fahrzeug, z.B. einen 20 Jahre alten Golf 1 Cabriolet, der sauber gepflegt wurde und kein Rost zeigt, eigentlich wie ein Neuwagen aussieht. Der Geschädigte möchte aber ein adäquates Fahrzeug ersetzt haben. Was bekommt er ersetzt?
Es herrscht eine Meinung vor, dass bei einem Unfall auf der
Straße der Verursacher für den Schaden aufkommt.
Zum Glück hat sich diese Meinung inzwischen in zahlreichen
Gesetzen niedergeschlagen. Ich kenne auch niemanden, der eine
Gegenposition vertritt.
Oh doch, du kennst jemanden: mich!
Eine wichtige Anspruchsgrundlage ist § 7 StVG. Hiernach ist der Halter, nicht der Verursacher in der Pflicht. Gegen den Versicherer besteht gem. § 115 VVG ein Direktanspruch, weswegen in letzter Konsequenz meistens er zahlt und nicht der Halter und eben auch nicht der Verursacher. Und dann muss man noch bedenken, dass die Betriebsgefahr berücksichtigt wird. Gem. § 17 StVG lautet der Grundsatz bei gleichwertigen Fahrzeugen zunächst einmal, dass der Schaden zu 50:50 geteilt wird. Durch Verursachungsbeiträge wird das Ergebnis ggf. verschoben, aber die Anrechnung von zumindest 25% allein wegen der Betriebsgefahr des Kfz wird keineswegs grundsätzlich unterlassen. Darum zahlt eben oft auch der, der den Unfall nicht verursacht hat, zumindest zum Teil.
Nun kannst du natürlich einwenden, dass ja für § 17 StVG auch die Anwendbarkeit von § 7 StVG und damit eben doch ein Verursachungsbeitrag erforderlich ist. Aber wir reden hier ja nicht von bloßer Kausalität, denn kausal für den Unfall ist ja auch, dass der Geschädigte gerade mit seinem Kfz unterwegs war, weshalb offenbar nicht eine conditio sine qua non gemeint ist, sondern eine Art Verschulden. Und genau das ist für §§ 7, 17 StVG gerade nicht erforderlich. Stichwort: Gefährdungshaftung.
Es kommt also im Straßenverkehr nicht nur auf Kausalität und auch nicht nur auf Verschulden an.
Ich konstruiere den Fall etwas genauer. Nimm ein Fahrzeug,
z.B. einen 20 Jahre alten Golf 1 Cabriolet, der sauber
gepflegt wurde und kein Rost zeigt, eigentlich wie ein
Neuwagen aussieht. Der Geschädigte möchte aber ein adäquates
Fahrzeug ersetzt haben. Was bekommt er ersetzt?
Sofern der Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) schadenersatzpflichtig ist, bekommt man ersatzweise einen sauber gepflegten 20 Jahre alten Golf 1 Cabriolet, der keinen Rost zeigt und eigentlich wie ein Neuwagen aussieht. Oder das Geld, das nötig ist, sich ein solches Fahrzeug wieder zu beschaffen. Vorausgesetzt, dieser Ausgangszustand des Unfallfahrzeugs ist gutachterlich bestätigt.
Deswegen wird ihm ja sio viel erstattet, wie er benötigt, um
ein vergleichbares Fahrzueg zu kaufen.
Aus eigener leidvoller Erfahrung: das stimmt in der Realität leider nicht. Beispiel: Totalschaden eines Ford Escords der mit neuer Kupplung und Bremsen ausgestattet ist und dank Opaauto sehr wenig km draufhatte. Schadensregulierung seitens der Versicherung hat gerade mal für einen genauso alten Peugeot 106 gereicht der weitaus mehr km draufhatte und zudem in einem schlechteren Zustand war. Ist das gerecht? Es war auch nach längerem Suchen nicht möglich, für den erstatteten Geldbetrag ein gleichwertiges Auto zu kaufen denn leider scheint bei der Berechnung nur zu interessieren wie alt das Auto ist, nicht aber dessen Pflege- und Wartungszustand.
Im Grunde möchte ja der Geschädigte
lediglich einen adäquaten Ersatz für sein verlorenes Fahrzeug.
Und genau den kriegt er im Grunde auch.
Nein, leider oft nicht (siehe oben). Und das lässt mich auch immer wieder an unserem Rechtssystem zweifeln…
Aus eigener leidvoller Erfahrung: das stimmt in der Realität
leider nicht. Beispiel: Totalschaden eines Ford Escords der
mit neuer Kupplung und Bremsen ausgestattet ist und dank
Opaauto sehr wenig km draufhatte.
Das ist ja ein weiteres interessantes Beispiel. Auch hier lässt sich ein theoretische3s Konstrukt bilden, dass so einfach nicht lösbar ist. Darauf wollte ich ja hinaus. Während bei Verursacher die Versicherung zahlt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden, der höher ist als der Zeitwert, sitzen.
Und das lässt mich auch
immer wieder an unserem Rechtssystem zweifeln…
Welches Rechtssystem würde sicherstellen, dass Versicherer nicht mehr versuchen, sich ihre Pflichten zu entledigen?
Hast du überhaupt die Justiz bemüht oder dich von dem Versicherer einfach nur abwimmeln lassen? Wenn Letzteres zutrifft, wieso fällst du dann ein Urteil über das Rechtssystem, obwohl du gar nicht weißt, was von Rechts wegen entschieden worden wäre?
Wenn ich bei eBay etwas kaufe und bezahle und dann keine Ware sehe und mich damit abfinde, ist das kein Grund, am Rechtssystem zu zweifeln.
Aus eigener leidvoller Erfahrung: das stimmt in der Realität
leider nicht. Beispiel: Totalschaden eines Ford Escords der
mit neuer Kupplung und Bremsen ausgestattet ist und dank
Opaauto sehr wenig km draufhatte. Schadensregulierung seitens
der Versicherung hat gerade mal für einen genauso alten
Peugeot 106 gereicht der weitaus mehr km draufhatte und zudem
in einem schlechteren Zustand war. Ist das gerecht?
Nein.
Offenbar hat der Gutachter hier nicht sauber den Wiederbeschaffungswert - vor allem angesichts der Zustands des Unfallwagens - berechnet.