ich bin etwas anderer Meinung als mein geschätzter Vorredner noro.
Selbstverständlich!
Warum?
Sinn eines Betriebshandbuches ist ja, dass man es jederzeit bei auftretenden Problemen zu Rate ziehen kann. Also ist das Mitführen des Handbuches für einen sicheren Betrieb des Fahrzeuges erforderlich (hat sich der Gesetzgeber so vorgestellt).
Auf Verlangen ja, denn es ist ja für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges erforderlich.
Glaub ich nicht. „Bestandteil der Betriebserlaubnis“ heißt in meinen Augen, daß das Fahrzeug ohne das Vorhandensein dieses Handbuches nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden darf. Ich denke nicht, daß man es ständig mitführen muß.
Bin aber auch kein Fachmann, die scheinen hier ja schon lange ausgeflogen zu sein.
das Fahrzeughandbuch ist natürlich wegen der technischen Beschreibungen dem jeweiligen nächsten Besitzer des Pkw zu übergeben.
Alles andere ist aber „Wunschdenken“ der Hersteller.
Was von diesem nämlich gerne vergessen wird, ist das sich jeder Eigentümer eines Pkw eine
Ersatzausfertigung gegen Unkostenerstattung beim Hersteller seines Pkw anfordern kann.