Frage zu einer gemeinsamen Immobilie

Nehmen wir mal an, Person A und Person B, nicht verheiratet, aber besitzen eine Immobilie zu jeweils 1/2 Anteil. Und das dann Person A mit einem Partnerschaftsvertrag bei Person B mit einer Gewissen Summe drinsteht.
Jetzt hat Person B noch Steuerschulden, und das Finanzam steht auch noch mit einer gewissen Summe im Grundbuch. Des weiteren wird ggf. in naher Zukunft noch jemand bei Person B eine gewisse Summe einfordern, und es kann passieren, dass hierbei auch auf das Eigentum von Person B dran gegangen wird.

Und jetzt nehmen wir mal an, Person A und Person B trennen sich. Wie würde dann die Reglung der gemeinsamen Immobile aussehen, wenn Person A die Immobilie verkauft?

Auch ohne Gruß,
A kann ohne B nicht verkaufen. Vom Verkaufserlös werden die im Grundbuch eingetragenen Verpflichtungen abgezogen. Der Rest ist im Innenverhältnis aufzuteilen.
auch hier ohne irgendwas

A und B wollen ja gemeinsam verkaufen. Aber wie sieht es dann mit den Grundbucheinträgen aus?

Zuerst bekommt bestimmt der Kreditgeber seinen Betrag.

Aber danach? Bekommt dann Person A von Person B Anteil seinen im Grundbuchstehenden Betrag, oder sind andere Gläubiger, die sich in der Hälfte von Person B eingetragen haben, zuerst ihren Betrag?

Aber danach? Bekommt dann Person A von Person B Anteil seinen
im Grundbuchstehenden Betrag, oder sind andere Gläubiger, die
sich in der Hälfte von Person B eingetragen haben, zuerst
ihren Betrag?

Es gibt keine Hälfte von B
Die Eigentümergemeinschaft handelt gesamtschuldnerisch.

vnA