Frage zu einer Jahresabrechnung

hallo, meine frage:
ich wohne in einem haus, mit 8 parteien. mein eingang ist seperat und führt in eine eg wohnung. das haus hat einen aufzug, mein keller ist im haupthaus. so: warum ist in meiner jahresrechnung die aufzugswartung und der aufzugsnotrug mitgelistet? wie beschrieben, ich habe im haupthaus nur meinen keller, habe einen eigenen eingang zur wohnung. und was darf alles mitabgerechnet werden? aufzugswartung, aufzugsnotruf,feuer und gebäutevers., haftpflicht,winterdiest,allgemeinstrom,gebäutereinigung,hausmeister,müllgebühren,grundsteuerB,?

Danke schon mal für eure antworten
LG

Tatsächlich wären alle geforderten Betriebskosten umlagefähig und anteilig allen Mietern zu berechnen, die in dem Haus mit Aufzug mieten, selbst dann, wenn sie ihn nie benutzen. Lediglich beim „Aufzugsnotruf“ wäre nur die Notrufbereitschaft umlagefähig, keine konkrete Störungsbeseitigung an einem Sonntag :smile:

G imager

Hallo

Da sich der mitgemietete Keller im Haupthaus (mit Aufzug) befindet, wäre für die Umlage der Aufzugkosten m.E. maßgeblich, ob der Keller (auch) mit dem Aufzug erreicht werden kann. Allerdings lag zu BGH, VIII ZR 128-08 gerade dieser Sonderfall nicht vor und eine entsprechende gerichtliche Entscheidung ist zu solch einem Einzelfall bislang noch nicht ergangen
siehe z.B. hier
http://deutschesmietrecht.de/fahrstuhlkosten.html
http://www.nebenkostenabrechnung.com/aufzug/

und was darf alles mitabgerechnet werden? aufzugswartung, aufzugsnotruf,feuer und gebäutevers., haftpflicht,winterdiest,allgemeinstrom,gebäutereinigung,hausmeister,müllgebühren,grundsteuerB,?

Aufzugsnotruf - siehe oben
Ansonsten - siehe Betriebskostenverordnung

Grüsse Rudi