Frage zu einer Kündigungsklausel in einer Vereinssatzung

Hallo.

Ich habe so meine Probleme mit der Interpretation der Kündigungsklausel einer Vereinssatzung.
Diese lautet:
Das Ausscheiden aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds mit halbjähriger Kündigung zum Ende des laufenden Kalenderjahres.

Kann mir jemand verbindlich erklären wann man raus ist und welche Fristen auf das Jahr gesehen existieren?
Also wann ist man raus wenn man vor dem 01.07. kündigt (ich würde sagen zum 31.12.).
Wann aber wenn man nach dem 01.07. kündigt? Am 31.12. des Folgejahres?

Eine Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft existiert nicht.
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge findet Anfang Oktober statt.

Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 01.08. - 31.07.

Danke für Tipps

So schaut es aus.

Aber in der Satzung steht, das zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird, also zum 31.12.

Dann zum Ende des Folgejahres.

Hier wäre die Wirkung gleich ob man noch nach Juli im Vorjahr kündigt oder erst in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres.

Eintrittsdatum, Beitragszahltermin und Geschäftsjahr sind davon unabhängig.

MfG
duck313

Danke euch.
Also wäre auch, bei eine heutigen Kündigung, der Beitrag für 2018 (ist ja logisch) und 2019 einzuziehen?

Ja.

Danke schön