Hallo,
ich bin neu hier und hoffe deas ich im richtigen forum bin. Für die Schule muss ich einen Fall im Arbeitsrecht lösen nur ich weiß nicht genau welche Anspruchsgrundlage ich nutzen sollte. Ich schildere euch denn Fall eben kruz.
Ein AN ist seit anfang des Jahres bei einer Firma in TZ beschäftigt. Der AN möchte seinen Urlaub erst im Nächsten Jahr antreten (2 Wochen). Doch der AG ist nicht damit einverstanden. Der AG meint das der AN den Urlaub in diesem Jahr nehmen muss und das den AN nur 7 Urlaubstage zustehen.
Meine Frage ist nun ob die AGL der §1 oder der §3 BUrlG ist. Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Gruß
Summer18
Hallo,
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe deas ich im richtigen forum bin.
Für die Schule muss ich einen Fall im Arbeitsrecht lösen nur
ich weiß nicht genau welche Anspruchsgrundlage ich nutzen
sollte. Ich schildere euch denn Fall eben kruz.
Ein AN ist seit anfang des Jahres bei einer Firma in TZ
beschäftigt. Der AN möchte seinen Urlaub erst im Nächsten Jahr
antreten (2 Wochen). Doch der AG ist nicht damit
einverstanden. Der AG meint das der AN den Urlaub in diesem
Jahr nehmen muss
Der AG hat grundsätzlich Recht wg. § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
und das den AN nur 7 Urlaubstage zustehen.
Ohne exakte Angaben zum Beginn des ArbV, Gesamturlaubsanspruch lt. Vertrag und/oder TV, betriebsübliche Arbeitswoche (5 oder 6 Tage) sowie vereinbarter Arbeitstage des TZ-AN läßt sich diese Aussage nicht überprüfen.
Meine Frage ist nun ob die AGL der §1 oder der §3 BUrlG ist.
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Was soll § 1 mit den Fragen zu tun haben ?
§ 3 ist nur dann von Belang, wenn es keine individuellen Vereinbarungen zum Urlaubsanspruch gibt.
Gruß
Summer18
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
ich bin neu hier und hoffe deas ich im richtigen forum bin.
Für die Schule muss ich einen Fall im Arbeitsrecht lösen
Du gehst ja auf eine erstaunliche Schule.
Gruß
smalbop
Hallo,
Also kann ich §3 als AGL für den Fall nehmen, da keine vereinbarungen in den Fall vorkommen.
Danke für deine Hilfe Wolfgang
Gruß
Summer18
Hallo
Bzgl der Frage, ob der Urlaub in lfd Kalenderjahr genommen werden muß, hat Wolfgang dir ja schon den wichtigsten § genannt.
Wie hoch der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr ist, hängt, wenn er in ARBEITStagen bemessen ist, von der regelmäßigen Arbeitszeit des TZ_AN ab. Es bedarf aber schon einer unregelmäßigen Verteilung von Arbeitstagen / Woche, um auf 7 zu kommen. Ergo erscheint mir das ungewöhnlich. Sollte also dazu in der Aufgabenstellung nichts konkretes stehen, ist vom gesetzlichen Minimum auszugehen, also 24 WERKtage, also 4 Wochen. => §§ 1,2,3,4,5,13 BUrlG
Gruß,
LeoLo