Frage zu einer Unterlassungserklärung, Thema Markenrecht/Fussball

Hallo, ich habe Fragen zu einer unterschriebenen Unterlassungserklärung von Person XY gegenüber einem Fussballverein im Westen Deutschlands welche vor ca. 8 Monaten abgegeben wurde.
(Thema: Fussballsticker)

Und zwar heisst es in der UE (vom eigenen Anwalt modifiziert):

Herr/Frau … verpflichtet sich gegenüber …

Ich will es nicht eins-zu-eins wiedergeben aber sie enthält:

-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

-Aber rechtsverbindlich

-ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage

-Bei Verstoß angemessene Vertragsstrafe die durch ein Gericht zu prüfen ist.

-es zu unterlassen insbesondere zur
Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf von
Stickern/ Aufklebern, insbesondere wie folgend dargestellt:

Und dann Beispiele + die Wortmarken des Vereins .. zu verwenden

Nun zu den Fragen:

-Für Person XY ist es aktuell psyhisch sehr schwer mit dieses Unterlassungserklärung zu leben.
Er weiß sie ist ein Leben lang gültig und er fragt sich nun ständig ob ein Brief zu einer Vertragsstrafe ins Haus kommt.
Und das nicht weil er sich nicht an die Vereinbarung halten wird.
(Er wird nie wieder irgendwas in der Art hochladen, verkaufen und erst recht nicht herstellen).

Nur Person XY denkt sich:

-Was wenn sich die Gegenseite da
Tricksereien einfallen lässt um ihm da immer wieder mal Vertragsstrafen aufzudrücken ?

Zb. ähnlich, bzw. gleich aussehender Sticker wurde an einem Verkehrsschild klebend entdeckt > Vertragsstrafe.

Die alte Stickeranzeige wird noch in irgendeiner Suchmaschine auf Seite 900 angezeigt > Vertragsstrafe.

Person XY weiß jetzt nicht wie realistisch dies ist, aber die Angst vor dem Unbekannten ist schon da.

Ich weiß hier ist keiner ein Hellseher, aber kann jemand evtl. aus Erfahrung sagen wie realistisch die Besorgnis von Person XY ist ?

Bzw. wie bewertet ihr diese Unterlassungserklärung ?
Evtl. schon mal ähnliches gehört/erlebt ?

Person XY hat keinerlei Interesse irgendwas mehr von dem Verein Online zu stellen für den Verkauf oder ähnliches, auch keine Original Artikel des Vereins aus anderen Bereichen wie zb. Klamotten.

Obwohl hier dann auch die Frage ist, dürfte er dies denn nun überhaupt noch tun und er darf die Wortmarken an sich evtl. garnicht mehr nutzen, auch bei anderen Produkte, oder bezieht es sich echt nur auf Sticker/Aufkleber ?

(Wie wird das Wort “insbesondere” in der UE aufgefasst)

Danke im Voraus für jede Hilfe bzw. Rat.

Gruß

Wenn die Gegenseite hier eine Vertragsstrafe fordert, kann man das zurückweisen, mit dem Hinweis, dass XY weder an der Herstellung noch an der Anbringung des Stickers in irgendeiner Form beteiligt war.

Um die Konsequenzen daraus beurteilen zu können, müsste man den gesamten Text der UE kennen.

Obwohl hier dann auch die Frage ist, dürfte er dies denn nun überhaupt noch tun und er darf die Wortmarken an sich evtl. garnicht mehr nutzen, auch bei anderen Produkte, oder bezieht es sich echt nur auf Sticker/Aufkleber ?
Um das beurteilen zu können, müsste man den gesamten Text der UE kennen.

Es ist schon sehr spannend:

Einerseits stellst du dich als juristisch unwissend und hilfsbedürftig in Bezug auf Unterlassungserklärungen dar.

Andererseits hälst du dich dich diesbezüglich für juristisch so bewandert, dass du dich in der Lage siehst, eine UE enorm zu verkürzen, so dass trotzdem alle benötigten und juristisch wesentlichen Informationen enthalten sind. Und das Ganze trotz zweimaligem Hinweis, dass der gesamte Text benötigt wird.

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Ok hier der text der UE (sorry wollte hier keinen auf den Schlips treten).

Herr … verpflichtet sich gegenüber…

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtsverbindlich und ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage dazu, es bei Meidung einer für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen,ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im geschäftlichen Verkehr, insbesondere zur Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf von Stickern, insbesondere wie folgend dargestellt:

*dann ein Beispielbild*

die Wortmarken „Beispiel A", „Beispiel B" und die Bildmarke „Emblem" wie nachstehend zu verwenden:

Ich hoffe das hilft weiter so.

Danke im Voraus

Das wäre Betrug.

Wieso solltest du eine Vertragsstrafe für etwas akzeptieren müssen, das du nicht oder zumindest nicht nach Abgabe der Unterlassungserklärung getan hat?

Hier dasselbe: Du hast dich an den Vertrag gehalten. Wenn im Internet Reste herumfliegen, verstößt du damit nicht gegen die Unterlassungsverpflichtung.

Ganz allgemein: Manchmal ist es besser, sich verklagen zu lassen. Zwar kann das Gericht den Beklagten zur Unterlassung verurteilen. Das bei Verstößen gegen das Urteil fällige Ordnungsgeld geht aber nicht an den Kläger. Darum hat der Kläger bei einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe im Zweifel ein höheres Interesse daran, Verstöße zu finden. Die Vertragsstrafe landet ja in der eigenen Kasse.

Und dazu dann u.a. halt die Frage ob jetzt nur Sticker/Aufkleber verboten sind auf Verkaufsplattformen hochzuladen, oder jedes weitere Produkt bzw. die Verwendung der Wortmarken mit jeglichem anderen Produkt.

Wäre wichtig zu wissen, da sich im Haushalt wo alle Fan von dem Verein sind halt immer schnell Originale Merchandise Produkte ansammeln die irgendwann nicht mehr gebraucht werden, vorallem Klamotten.

Hier müsste es „Unterlassungsgläubiger“ heißen. Er klagt ja nicht auf Unterlassung.

Aufkleber und offizieller Merchandise sind zwei Paar Schuhe: Aufkleber werden in der Regel illegal/nicht lizenziert angefertigt (und verschandeln oft die Umwelt), Merchandise sollte über eine Genehmigung vom Verein verfügen (wir reden hier nicht von „Fanartikeln“ aus der Hooligan-Szene o.ä.).

Also ich rede natürlich schon von offiziellen Produkten vom Verein (Trikots, Kinderklamotten usw).

Die Frage ist nur ob diese eben zum Verkauf angeboten werden dürfen, wenn man die oben zu sehende UE beim Verein wegen eines Stickervergehens abgeben musste.

Oder betrifft die UE nur Sticker/Aufkleber und die Klamotten zb. sind davon nicht betroffen und dürfen auch mit den genannten Wortmarken angeboten werden?

Also meine Schwester hat kürzlich auch Fanartikel vom BVB (Trikot) auf Kleinanzeigen angeboten und hierfür keine Unterlassungsandrohung kassiert.

Davon abgesehen bin ich jetzt allerdings kein Jurist…

Aber hat deine Schwester auch bereits eine UE an den BVB abgegeben wegen Thema Stickern?

Falls nicht reden wir glaub ich aneinander vorbei;-)

Der Verkauf von Originalen Trimots an sich ist natürlich nicht verboten.

Aber meine Frage bezog sich ja auf den speziellen Fall :wink:

Meine Schwester hatte zuvor natürlich noch keine UE abgegeben. Deshalb kann ich zu Deinem Fall eigentlich auch nichts sagen…

Sich verklagen lassen besser als eine außgerichtliche Einigung ?

Aber dann hat man doch direkt hohe Gerichtskosten, Strafe usw oder nicht ?

Ist da eine Einigung + UE nicht deutlich besser ?

Wenn man sich an die UE hält sollte doch eigentlich nichts passieren dürfen oder ?

Bzw. genau dies ist hier ja meine Frage..

Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Aber ist auch jetzt nicht so wichtig, ändert nichts an der aktuellen Situation bzw. an den Fragen aus diesem Thread.

Mit freundlichen Grüßen

Ich sagte ja: Manchmal ist es besser, sich verurteilen zu lassen. Ich habe dir auch den Grund genannt. Das mit den Kosten stimmt, ändert aber nichts an meiner Aussage.

nachts ist es kälter als draußen.

Bei der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung schadet es nicht, einen in Urheberrecht vertrauten Anwalt draufgucken zu lassen. Sie nicht abzugeben und nichts zu tun wäre dumm. Aber es gibt noch die Variante der modifizierten Erklärung, also einer ggf. leicht abgewandelten. Ein Anwalt sagt dir konkret, was das in deinem Fall bedeutet.

Hast du dir meinen ersten Beitrag überhaupt durchgelesen?:grinning_face_with_smiling_eyes:

Ganz schön kalt..

Ja habe ich. Da steht: einen damit vertrauten Anwalt.

Der müsste die Fragen beantworten können und zwar konkret auf den Fall bezogen inklusive der abgegebenen Erklärung. Welchen Sinn hat es, eine solche Frage in einem solchen Forum zu stellen, wo man keine Ahnung hat, welche Ahnung die Antwortenden haben und man so erhebende Nullaussagen bekommt, wie die, dass es manchmal besser sei, sich verklagen zu lassen. Diese Aussage sagt nicht nur nichts aus, noch hilft sie bei der konkreten Frage.

Es scheint allerdings eh so, dass es dir um einen juristischen Rat nicht geht, was auch erklären könnte, dass du den Anwalt nicht fragst.

Es ist übrigens kein Hexenwerk, sich ans Gesetz zu halten und grundsätzlich steht in so einer Unterlassungserklärung nichts, an das man sich nicht sowieso halten müsste. Es ist nur für den Betroffenen wesentlich schneller und wirksamer durchzugreifen.

Es ging mir hier eigentlich hauptsächlich darum nachzufragen inwieweit die Gegenseite denn fair bleibt, wenn sich die Person um die es geht an die UE zu 100% hält und ob bekannt ist ob Firmen da mit “schmutzigen Tricks” arbeiten ?

Vielleicht hat da ja jemand hier bereits Erfahrung mit gemacht..

Das war eigentlich meine Hauptfrage, ich weiß nicht warum hier viele so schlecht gelaunt reagieren ?