Hallo, ich habe Fragen zu einer unterschriebenen Unterlassungserklärung von Person XY gegenüber einem Fussballverein im Westen Deutschlands welche vor ca. 8 Monaten abgegeben wurde.
(Thema: Fussballsticker)
Und zwar heisst es in der UE (vom eigenen Anwalt modifiziert):
Herr/Frau … verpflichtet sich gegenüber …
Ich will es nicht eins-zu-eins wiedergeben aber sie enthält:
-ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
-Aber rechtsverbindlich
-ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage
-Bei Verstoß angemessene Vertragsstrafe die durch ein Gericht zu prüfen ist.
-es zu unterlassen insbesondere zur
Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf von
Stickern/ Aufklebern, insbesondere wie folgend dargestellt:
Und dann Beispiele + die Wortmarken des Vereins .. zu verwenden
Nun zu den Fragen:
-Für Person XY ist es aktuell psyhisch sehr schwer mit dieses Unterlassungserklärung zu leben.
Er weiß sie ist ein Leben lang gültig und er fragt sich nun ständig ob ein Brief zu einer Vertragsstrafe ins Haus kommt.
Und das nicht weil er sich nicht an die Vereinbarung halten wird.
(Er wird nie wieder irgendwas in der Art hochladen, verkaufen und erst recht nicht herstellen).
Nur Person XY denkt sich:
-Was wenn sich die Gegenseite da
Tricksereien einfallen lässt um ihm da immer wieder mal Vertragsstrafen aufzudrücken ?
Zb. ähnlich, bzw. gleich aussehender Sticker wurde an einem Verkehrsschild klebend entdeckt > Vertragsstrafe.
Die alte Stickeranzeige wird noch in irgendeiner Suchmaschine auf Seite 900 angezeigt > Vertragsstrafe.
Person XY weiß jetzt nicht wie realistisch dies ist, aber die Angst vor dem Unbekannten ist schon da.
Ich weiß hier ist keiner ein Hellseher, aber kann jemand evtl. aus Erfahrung sagen wie realistisch die Besorgnis von Person XY ist ?
Bzw. wie bewertet ihr diese Unterlassungserklärung ?
Evtl. schon mal ähnliches gehört/erlebt ?
Person XY hat keinerlei Interesse irgendwas mehr von dem Verein Online zu stellen für den Verkauf oder ähnliches, auch keine Original Artikel des Vereins aus anderen Bereichen wie zb. Klamotten.
Obwohl hier dann auch die Frage ist, dürfte er dies denn nun überhaupt noch tun und er darf die Wortmarken an sich evtl. garnicht mehr nutzen, auch bei anderen Produkte, oder bezieht es sich echt nur auf Sticker/Aufkleber ?
(Wie wird das Wort “insbesondere” in der UE aufgefasst)
Danke im Voraus für jede Hilfe bzw. Rat.
Gruß