Frage zu Eingliederungsvereinbarung

Hallo!

Herr X ist Schauspieler. Bisher hat er sich mit seiner Sachbearbeiterin immer darauf geeinigt, die Bewerbung bei Zeitarbeitsfirmen sowie privaten Arbeitsvermittlern aus der Vereinbarung zu streichen. Auch der Sachbearbeiterin leuchtet ein, dass diese Institute für die Vermittlung von Herrn X nicht viel tun können.

Was ist aber, wenn die Sachbearbeiterin in Zukunft diese Punkte nicht mehr streichen möchte?
Gibt es für Herrn X trotzdem die Möglichkeit, diese Punkte streichen zu lassen?

Viele Grüße
Maternus

[MOD] Vollzitat entfernt

Der Herr Schauspieler wird sein Problem bekommen bei der Agentur; siehe § 10 SGB II. Keiner der Punkte, die eine Unzumutbarkeit für den Schauspieler darstellen könnten (Kindererziehung, Pflege Bedürftiger, unzumutbar weite Anreise), scheint gegeben.

Da sich für viele Schauspieler eine Beschäftigung nicht finden lässt, ist eine Beschäftigung im Rahmen der Zeitarbeit absolut zumutbar.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der Betreuer der Agentur sich darauf eingelassen hat, die Zeitarbeitsschiene außen vor zu lassen.

Viele Grüße