Hallo!
Herr X ist Schauspieler und hat zur Zeit kein langfristiges, festes Engagement. Er bekommt aus diesem Grund im Moment ALG II.
Er hatte aber im vergangenden Monat einen Dreh für eine Fernsehserie und meldete sich natürlich für die Vertragsdauer bei seinem Jobcenter ab. Auch gab er die Einkommensbescheinigung (Zusatzblatt 2.2) in der Buchhaltung der Produktionsfirma ab. Diese geht dann natürlich ausgefüllt an die Leistungsabteilung seines Jobcenters.
Nun benötigt die Leistungsabteilung das Jobcenters aber auch noch die Kopie des Vertrages den Herr X mit der Produktionsfirma abgeschlossen hat.
Das Problem ist nun folgendes:
Herr X hat sich mit seiner Unterschrift natürlich verpflichtet über den Inhalt des Vertrages strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies würde er mit Aushändigung der Kopie an sein Jobcenter natürlich brechen was ja im Prinzip auch eine Konventionalstrafe nach sich ziehen könnte.
Wie soll sich Herr X denn nun Verhalten?