Frage zu Einkommensgrenze 400 Euro Job

Hallo,

mich würde interessieren, ob man bei einem 400 Euro Job aufs Jahr versteuert wird oder auf den Monat? Wird man also wenn man mehr als 400 Euro verdient für den jeweiligen Monat versteuert oder nicht sofern man im Jahr die 4800 Euro Grenze nicht überschreitet?

Falls es auf den Monat versteuert wird, würde mich interessieren wie man dies am besten umgehen kann nicht wegen 5 Euro dann 80 Euro Abzüge zu haben? Habe mal gehört, daß der Arbeitgeber anstelle eines höheren Gehaltes auch Zuschüsse zahlen kann und diese steuerfrei wären!? Was gäbe es da für Möglichkeiten außer z.b. Kinderbetreuungskosten bzw. muß alles genau belegt werden, daß die Zuschüsse auch mit der Nebenkostendeckung übereinstimmen?
Bekämen wir Probleme den Kindergartenbeitrag von der Steuererklärung abzusetzen, wenn ich zusätzlich Kinderbetreuungskosten bekäme? Oder nicht, da ich diesen Zuschuss ja evt. auch für eine Mittagsbetreuung verwenden könnte, die mit dem Kindergarten nichts zu tun hat.

Viele Grüße und danke schonmal für Antworten,
Sandra

Servus,

mich würde interessieren, ob man bei einem 400 Euro Job aufs
Jahr versteuert wird oder auf den Monat?

wie bei allen anderen Löhnen auch, erfolgt die Abrechnung monatlich.

Wird man also wenn
man mehr als 400 Euro verdient für den jeweiligen Monat versteuert

Dann ist der Job kein 400-€-Job mehr: Einen Monat hü und einen Monat hott gibts nicht. Also monatliche Abrechnung, Einbehalt von Lohnsteuer, ggf. Lohnsteuerausgleich durch den Arbeitgeber mit der Dezemberabrechung (nicht immer, gibt Ausnahmen), und zuletzt auf Antrag Veranlagung zur Einkommensteuer unter Berücksichtigung der einbehaltenen Lohnsteuer.

oder nicht sofern man im Jahr die 4800 Euro Grenze
nicht überschreitet?

Welche Grenze meinst Du? Das wären 12 * 400 €; aber die Grenze für geringfügige Beschäftigungen „Minijobs“ ist nicht als Betrag pro Kalenderjahr formuliert.

nicht wegen
5 Euro dann 80 Euro Abzüge zu haben?

Wie funktioniert diese Rechnung???

Bekämen wir Probleme den Kindergartenbeitrag von der
Steuererklärung abzusetzen, wenn ich zusätzlich
Kinderbetreuungskosten bekäme?

Ja. Werbungskosten, die durch den Arbeitgeber ersetzt worden sind, können nicht bei der Veranlagung zur ESt ein zweites Mal angesetzt werden.

Aufwendungen, die bloß eventuell da sein könnten, und nicht tatsächlich da sind, können nicht steuerfrei durch den Arbeitgeber ersetzt werden.

Vorschlag: Weniger verdienen - dann ist die Steuerbelastung niedriger; und an den Job Leute ranlassen, die gerne Steuern bezahlen. Es gibt noch ein paar wenige davon. War noch vor zwei Generationen recht wichtig für das bürgerliche Selbstverständnis.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nicht wegen
5 Euro dann 80 Euro Abzüge zu haben?

Wie funktioniert diese Rechnung???

Also, wenn ich z.b. 400 Euro verdiene, habe ich 400 Euro in der Tasche. Wenn ich 410 euro verdiene, habe ich netto mit Steuerklasse 5 nur 315 Euro raus… also habe ich wegen 10 Euro 95 Euro Abzüge!

Vorschlag: Weniger verdienen - dann ist die Steuerbelastung
niedriger; und an den Job Leute ranlassen, die gerne Steuern
bezahlen. Es gibt noch ein paar wenige davon. War noch vor
zwei Generationen recht wichtig für das bürgerliche
Selbstverständnis.

Tja, das Problem ist, wenn man drauf angewiesen ist etwas mehr zu verdienen und stattdessen aber je mehr man arbeitet schlechter gestellt ist… :frowning: Steuerklasse 5 ist einfach das beschissendste was es gibt :frowning: Ich könnte die zusätzlichen 100 Euro die ich bei einem halben Tag mehr in der Woche verdiene gut gebrauchen, aber nicht wenn ich dadurch 14 Euro weniger habe als wenn ich gleich einen halben Tag weniger gehe… wer arbeitet denn mehr für weniger Geld?

Noch ne Frage: wenn ich wegen grade mal 10 Euro so hoch versteuert würde, wie stehen denn da die Chancen bei einer Steuererklärung was zurück zu bekommen? Werde ja mit meinem Mann (SK 3) zusammen veranlagt.

Liebe Grüße
Sandra

Servus Sandra,

bei Steuerklassen III/V zahlt der Ehegatte mit Steuerklasse V im Lohnsteuerabzug für den mit Steuerklasse III mit. Wenn man die ESt-Belastung für jeden der beiden Ehegatten einzeln kennen will, muss man sich nach dem ESt-Bescheid richten.

An der unsymmetrischen Verteilung des Lohnsteuerabzuges im Verhältnis zur tatsächlichen ESt-Belastung ändert sich auch nichts, wenn es bei III/V zu einer Nachzahlung kommt - das ist nicht selten, wenn der Abstand zwischen den Einkünften der beiden Ehegatten nicht sehr groß ist.

Die relative Entlastung durch die ermäßigte Besteuerung bei einem 400-€-Job ist größer, je höher das bereits vorhandene zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten ist. Lohn aus einer regelversteuerten zusätzlichen Tätigkeit wird genau so mit ESt belastet wie eine Lohnerhöhzung bei einer schon bestehenden Tätigkeit.

Andererseits muss man berücksichtigen, dass die Belastung für den Arbeitgeber beim 400-€-Job zwischen fünf und zehn Prozent höher ist als bei höherem Lohn. Wenn man beide Fälle vergleichen will, muss man sinnvoll die Gesamtkosten für den Arbeitgeber vergleichen; das „Brutto“ ist in diesem wie in vielen anderen Zusammenhängen eine Größe, die die ganze Chose bloß unnötig kompliziert macht, ohne irgendwas zur Erhellung beizutragen.

Schöne Grüße

MM