ich habe seit Ende 2010 ein Gewerbe angemeldet. Meine ersten Einnahmen erzielte ich erst 2011.
Da meine Einnahmen 2011 unter 17,500 € lagen, bin ich ja von der Umsatzsteuer befreit.
Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung abgeben und habe eine Frage zur Gewinnermittlung.
Auf der Anlage G sollen Angaben zu Einkünften aus dem Gewerbe gemacht werden.
Ich arbeite u.a. als Fotodesigner und habe mir in diesem Jahr einen neuen Monitor gekauft.
Kann ich nun diesen Betrag von meinem Einnahmen abziehen oder sind solche Ausgaben nicht zu beachten, da ich Umsatzsteuerbefreit bin?
ich habe seit Ende 2010 ein Gewerbe angemeldet. Meine ersten
Einnahmen erzielte ich erst 2011.
Da meine Einnahmen 2011 unter 17,500 € lagen, bin ich ja von
der Umsatzsteuer befreit.
Hallo,
zunächst einmal ist nicht generell von einer Umsatzsteuerbefreiung zu sprechen, nur weil man unter den Grenzwerten bleibt. Diese muss nämlich beantragt werden.
Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung abgeben und
habe eine Frage zur Gewinnermittlung.
Auf der Anlage G sollen Angaben zu Einkünften aus dem Gewerbe
gemacht werden.
Ich arbeite u.a. als Fotodesigner und habe mir in diesem Jahr
einen neuen Monitor gekauft.
Kann ich nun diesen Betrag von meinem Einnahmen abziehen oder
sind solche Ausgaben nicht zu beachten, da ich
Umsatzsteuerbefreit bin?
Der Monitor wird benötigt, um die Arbeiten als Fotodesigner auszuführen, richtig? Dann gehört er zu den Betriebsmitteln und die Kosten dafür können als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Lediglich die ausgewiesene Umsatzsteuer darf nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Näheres dazu kann man auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt] noch einmal nachlesen.