Wie ist der Sachverhalt wenn Forderungen in einem Insolvenzverfahren eingereicht werden und sich der Wert der Forderung auf einen Servicevetrag bezieht.
Der Servicevetrag deckt z.B. 5 Inspektionen eines Autos ab.
Darf ich dann den Betrag im Gegenwert der 5 Inspektionen fordern wie er im Vertrag beschrieben ist?
ODER -
Darf ich nur den Wert des Servicevertrages fordern, welcher natürlich gerigner ist?
Diese Frage kann niemand beantworten, weil man die Frage nicht verstehen kann. Man weiss ja noch nicht einmal, wer Sie sind: derjenige, der Inspektionen bekommt; oder derjenige, der Inspektionen durchführt? Und zu den Vertragskonditionen muss man auch mal 2 Worte verlieren, wenn man was erfahren will.
strategisch vorgehen (wenn überhaupt, die Chancen mit solchen Forderungen tatsächlich etwas ab zu bekommen, sind regelmäßig minimal). D.h. erst mal den höheren Betrag anmelden, und dann sehen, was passiert. Wird inhaltlich bestritten, dass nur der geringere Betrag gefordert werden kann, kann man sich ja mal näher damit auseinander setzen.
Kommt ohnehin nur ein grundsätzliches Bestreiten, muss man ohnehin erst mal überlegen, ob es im konkreten Fall tatsächlich Sinn macht, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen. Dazu sollte man sich allerdings eher an der grundsätzlichen finanziellen Situation genau dieses Insolvenzverfahrens orientieren, und weniger an dem Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten.
Kommt nichts, und bekommst Du tatsächlich eine gewisse Quote (eher unwahrscheinlich) hast Du Glück gehabt.
Sorry,
bin ja sonst nicht auf mein loses Mundwerk gefallen, aber hier muß ich auch leider sagen, „ich verstehe die Frage nicht“.
Da kann ich auch keine Antwort zu geben.
Aber, es hat sich ja wohl inzwischen geklärt…
Viel Erfolg weiterhin !
Es grüßt
die Frau des Busfahrers
Guten Morgen, berechtigte Forderungen bis zu Tag der Insolvenzeröffnung können zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Weitergehende Anmeldungen wird der Inso-Verwalter bestreiten. Sie müssen dann gegen ihn prozessieren. Sie müssen wissen, ob sich das rentiert. Viel Glück.
Grundsätzlich können auch nicht titulierte Forderungen beim Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Hier besteht aber die Gefahr dass die Forderung vom Treuhänder bestritten wird, was in der Praxis auch oft vorkommt.
Dann muss der Gläubiger auf seine eigenen Kosten den Träuhänder vor dem Gericht aauf Anerkenntnis verklagen.
Dieses Kostenrisiko scheuen dann die meisten Gläubiger womit der IV rechnet.
Will man ganz sicher gehen sollte man die Forderung vorher titulieren lassen.
Du darfst den Wert der 5 Inspektionen fordern wenn dieser Betrag auch in der Realität geflossen ist; was nachzuweisen ist.
Zusätzlich solltest Du das dann titulieren lassen (s.o.)