Folgender Fall: Eine Einzelfirma e.K. soll im Handelsregister abgemeldet werden, sonst aber unverändert als Einzelfirma mit Soll-Besteuerung (kaufmännisch eingerichtet) fortgeführt werden.
Frage: Ist die Änderung separat dem Finanzamt zu melden? Steuerlich ändert sich ja nichts, denn es wird ja stets nur eine Einzelfirma besteuert – ob mit oder ohne Registereintrag.
Servus,
dem FA braucht davon nichts extra erzählt zu werden, weil der e.K. steuerlich gleich behandelt wird wie ein Einzelunternehmer ohne Firma.
Wenn bei der nächsten Veranlagung jemand fragen sollte, wo die Aufgabebilanz bleibt, kann man immer noch auseinandersetzen, was da läuft.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Eine Einzelfirma e.K. soll im Handelsregister
abgemeldet werden, sonst aber unverändert als Einzelfirma mit
Soll-Besteuerung (kaufmännisch eingerichtet) fortgeführt
werden.
Steuerlich ist die Veränderung schisskojenno, aber was veranlasst den Inhaber, auf die (nach außen vertrauensbildende) Eintragung ins Handelsregister zu verzichten, dafür einen Notar zu beauftragen und zu bezahlen?
Gruß
Wolfgang
Hallo
Wenn bei der nächsten Veranlagung jemand fragen sollte, wo die
Aufgabebilanz bleibt, kann man immer noch auseinandersetzen,
was da läuft.
Wobei ein eK weder zwangsläufig Bilanzieren muß, noch muß ein „nicht mehr eK“ zwangsläufig damit aufhören.
MfG Frank
Hallo Frank,
aber ein Einzelunternehmer, der seinen Betrieb aufgibt, muss immer eine Aufgabebilanz erstellen.
Wenn jetzt also wegen der Löschung im HR beim FA geglaubt wird, der Betrieb sei aufgegeben worden, wird dies zu der von mir für möglich erachteten Frage führen, wo denn die Aufgabebilanz bleibe.
Jetzt vielleicht?
Schöne Grüße
MM