Hallo,
folgende Frage hat sich bei einer Diskussion im Bekanntenkreis gestellt. Frauen müssen Ihrem Arbeitgeber ja sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit die Dauer derselbigen mitteilen (spätestens zwei Wochen nach der Geburt des Kindes, da der Mutterschutz ja acht Wochen nach der Geburt beträgt. Frauen genießen ab Bekanntgabe der Schwangerschaft Kündigungsschutz.
Wie verhält es sich, wenn ein Mann Elternzeit beantragt. Muss er das auch spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Antritt der Elternzeit ankündigen oder gilt hier eine längere Frist? Was ist in einem solchen Fall mit dem Kündigungsschutz? Genießt der Mann Kündigungsschutz ab Antragsstellung auf Elternzeit oder kann er danach noch regulär gekündigt werden? Wenn das so wäre, könnten Arbeitgeber dem Mann ja kündigen, sobald er Elternzeit auch nur beantragt, oder?
Grüße,
Jil