Frage zu Endrenovierungsklausel

Hallo alle miteinander!

Ich habe eine Frage:

Die Mieter A und B bewohnen seit 16 Monaten eine Mietwohnung. Die Wohnung wurde vor Einzug der Mieter durch den Vermieter im Rahmen einer Komplettsanierung des Gebäudes renoviert.

Als Mietvertrag liegt eine formularvertragliche Regelung vor, die um eine Zusatzvereinbarung durch den Vermieter (Mieter hat diese lediglich unterschrieben) ergänzt wurde. Diese Vereinbarung schließt die turnusgemäßen Schönheitsreparaturen aus und verlangt eine Endrenovierung bei Auszug unabhängig von Mietdauer und Zustand der Wohnung.

Wie sieht die Rechtslage aus? Können die Mieter A und B die Durchführung der Renovierungsarbeiten verweigern?

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße
Florian

Als Mietvertrag liegt eine formularvertragliche Regelung vor,
die um eine Zusatzvereinbarung durch den Vermieter (Mieter hat
diese lediglich unterschrieben) ergänzt wurde. Diese
Vereinbarung schließt die turnusgemäßen Schönheitsreparaturen
aus und verlangt eine Endrenovierung bei Auszug unabhängig von
Mietdauer und Zustand der Wohnung.

Wenn im beidseitig unterschriebenen MV die Standard-Klauseln ausgestrichen sind und durch eine handschriftlich ergänzte Bedingung ersetzt wurden, gilt selbstverständlich das handschriftliche, zumal dadurch der Mieter ja nicht benachteiligt wird. Die kürzlich geänderte Regelung in diesem Zusammenhang bezieht sich ja nur auf die starren Klauseln in dem Formular (die es hier gar nicht mehr gibt) und darauf, dass ein Mieter benachteiligt ist, wenn er alles renovieren muss, nur weil irgendwelche Fristen ihn dazu auffordern, obwohl die Mietsache noch nicht renovierungsbedürftig ist.

Nach 16 Monaten Mietdauer würde ich mir aber auch auf jeden Fall die Frage stellen, ob die Mietsache renovierungsbedürftig ist.
Ob hier die handschriftliche Ergänzung des MV vor der evtl. Renovierungsbedürftigkeit geht, da bin ich überfragt.

Wie sieht die Rechtslage aus? Können die Mieter A und B die
Durchführung der Renovierungsarbeiten verweigern?

Ich habe nur das Gefühl, dass seit neustem jeder Mieter immer versucht, sich auf diese Gesetztesänderung (oder was das effektiv war) zu berufen, um nicht renovieren zu müssen. Im Allgemeinen war das immer so, dass man eine renovierte Wohnung bekommt, und sie im selben Zustand wieder übergibt, also beim Auszug „renoviert“ (wobei das von „Putzen“ bis hin zu „Bodenbelag rausreißen“ alles mögliche bedeuten kann).

Gruß,
-Efchen (ianal)