Frage zu ERA (EntgeldRahmenAbkommen)

Hallo zusammen,

bei der Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe gibt es meines Wissens eine Regelung, die das Gehalt in den ersten 4 Jahren regelt,
z.B. K3 od. K4 od. K5 usw. im 1. Beschäftigungsjahr, im 2. Beschäftigungsjahr, im 3. und nach dem 3. Beschäftigungsjahr.

Weiss jemand, ob diese Regelung durch ERA ausgehebelt wird?
Sprich, im 1. Beschäftigungsjahr ist der „Verein“ ERA beigetreten
und will die nächsten Stufen nicht mehr zahlen.

Ist das korrekt?

Danke für Eure Hilfe.

Gruß
Manfred

Guten Tag.

bei der Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe gibt es
meines Wissens eine Regelung, die das Gehalt in den ersten 4
Jahren regelt,

Das ist in den meisten ERA-Tarifverträgen so, ja. Es wäre allerdings nützlich, zu wissen, in welchem Tarifgebiet wir uns hier hypothetisch bewegen.

z.B. K3 od. K4 od. K5 usw. im 1. Beschäftigungsjahr, im 2.
Beschäftigungsjahr, im 3. und nach dem 3. Beschäftigungsjahr.

Nix durcheinanderwerfen, bitte. K3 usw. sind die Gehaltsgruppen nach dem alten Schema von Anno Tobak, das nach ERA nicht mehr gilt. Inzwischen gibt es gemeinsame Entgeltgruppen für alle Beschäftigten (Koofmichs, Eisenhosen, Gewerbliche).

Weiss jemand, ob diese Regelung durch ERA ausgehebelt wird?

Ja, das weiß jemand. Wird sie nicht, sondern genau diese Regelung steht so im ERA.

Sprich, im 1. Beschäftigungsjahr ist der „Verein“ ERA beigetreten

ERA tritt man nicht bei. ERA wird gültig, wenn die Bude tarifgebunden ist oder den Tarifvertrag in irgendeiner Form anerkennt.

und will die nächsten Stufen nicht mehr zahlen.

Das verstehe ich nicht. Haben die nun den Tarifvertrag oder haben sie ihn nicht? Bzw., da ERA vollständig Sache der Tarifvertragsparteien ist, wieso erklärt dir die Gewerkschaft das nicht? Bist du etwa kein Mitglied? Nun, dann gilt ERA für dich sowieso nicht.

GEK

Danke
Hallo Gunter,

vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen.

Gruß
Manfred