Frage zu erbe

person a und person b haben gemeinsam geerbt. die liegenschaft xxx bekommen person a und person b je zur hälfte. das geschäft xx übernimmt nur person a. nun kommt von der verstorbenen person welche das geschäft geführt hat und von der person a und person b auch geerbt haben noch eine offene forderung bezüglich des geschäftes xy.
frage: müssen person a und person b die offene rechnung je zur hälfte übernehmen oder muß die rechnung nur person a begleichen da diese ja auch das geschäft übernommen hat ?

Hallo,

grundsätzlich haften die Erben den Gläubiger gegenüber gGesamtschuldnerisch.

Ist die Quote im Ergebnis 50 %, so hat im Ergebnis jeder die Hälfte zu tragen. Anonsonsten steht dem benachteiligten Erbe ein entsprechender Ausgleich zu.

Evtl. Probleme gegenüber dem Gläubiger ergeben sich erst wenn die Forderungen den Anteil am Nachlasses übersteigt.

mfg

akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]