letztendlich ist Person C laut Testament Erbe und hat auch den Verstorbenen zu beerdigen bzw. die Kosten zu tragen.
Bei der Frage nach dem Pflichtteil ist es nicht ganz so einfach.
In der Regel ist der Pflichtteilsanspruch die Häfte des gesetzlichen Anspruchs. Also wenn kein Testament vorhanden ist.
Hätten dann die beiden Schwestern ihren Vater alleine beerbt oder war der Verstorbene noch verheiratet, egal ob mit der Mutter oder einer neuen Partnerin? Dann würde die Ehefrau (wie gesagt, wenn es nach der gesetzlichen Erbfolge geht) 1/2 und die Kinder 1/2 (also jede Tochter 1/4 Anteil erben.
Einen Gruß von einer Angestellten des Nachlassgerichts
In diesem Fall hat nun Person B, die enterbte Tochter, Person A beerdigen lassen.
Ich glaube das hast du falsch verstanden.
Person A war nicht verheiratet.
wie werden da die Kosten gerechnet? Nachlass - Beerdigungskosten, daraus dann der Pflichtteil?
Oder ist der Pflichtteil die Hälfte des Erbteils und der Erbe trägt die Kosten allein aus seinem Erbteil?
Danke & Gruß
R