Frage zu Erbrecht

Hallo…
ich hab mal ne Frage zu Erbrecht.

Nehmen wir an, Person A stirbt, Tochter Person B wurde in einem zweifelhaften Testament enterbt, hat ihren Vater aber unter die Erde gebracht.

Da nun Person C im Testament als Erbe eingesetzt wurde, wer zahlt die Beerdigung?

Es gibt 2 Schwestern. Beide sind im Testament nicht erwähnt.

Wie hoch ist deren Anteil am Erbe? ( Pflichtanteil ? )

Danke

Gruß

crazy

Guten Abend,

letztendlich ist Person C laut Testament Erbe und hat auch den Verstorbenen zu beerdigen bzw. die Kosten zu tragen.

Bei der Frage nach dem Pflichtteil ist es nicht ganz so einfach.
In der Regel ist der Pflichtteilsanspruch die Häfte des gesetzlichen Anspruchs. Also wenn kein Testament vorhanden ist.

Hätten dann die beiden Schwestern ihren Vater alleine beerbt oder war der Verstorbene noch verheiratet, egal ob mit der Mutter oder einer neuen Partnerin? Dann würde die Ehefrau (wie gesagt, wenn es nach der gesetzlichen Erbfolge geht) 1/2 und die Kinder 1/2 (also jede Tochter 1/4 Anteil erben.

Einen Gruß von einer Angestellten des Nachlassgerichts :smile:

In diesem Fall hat nun Person B, die enterbte Tochter, Person A beerdigen lassen.
Ich glaube das hast du falsch verstanden.
Person A war nicht verheiratet.

Gruß

Hallo,

die Schwestern sind also die Schwestern des Erblassers? Für diese gibt es keinen Pflichtteil.

VG
EK

Ja, es sind die Schwestern des Verstorbenen.

Bleibt nur noch die Frage des Bezahlens der Beerdigung…

… die Frage war schon von der Vorposterin vom Nachlassgericht richtig beantwortet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

VG
EK

Zusatzfrage
Hallo,

wie werden da die Kosten gerechnet? Nachlass - Beerdigungskosten, daraus dann der Pflichtteil?
Oder ist der Pflichtteil die Hälfte des Erbteils und der Erbe trägt die Kosten allein aus seinem Erbteil?
Danke & Gruß
R