Frage zu Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

der Bruder meiner Mutter verstarb vor ca. 1 1/2 Jahren und sie, sowie ihre beiden Schwestern, wurden damals von einem Anwalt angeschrieben und es wurde Ihnen explizit mitgeteilt, dass ein Erbe in Aussicht stünde (mein Onkel hatte eine Eigentumswohnung) und nicht mit Schulden zu rechnen sei.

Also nahmen alle drei das Erbe an. Erst danach (!!!) machte sich der Anwalt daran, heraus zu finden, wie groß das Erbe denn sei und es stellte sich heraus, dass mein Onkel die Wohnung nicht abbezahlt hatte und erhebliche Schulden hatte. Als er das meiner Mutter und meinen Tanten mitteilte, war die Frist, das Erbe abzulehnen, schon verstrichen. Kurz zur Situation meiner Mutter: Sie arbeitet derzeit auf 400,- € Basis, mein Vater ist Frührentner (war Postbeamter), mein 23 - jähriger Bruder (der arbeitet Vollzeit) lebt noch bei Ihnen und meine Eltern haben noch ein Haus ab zu bezahlen und kommen jeden Monat „gerade so“ über die Runden.
Die Wohnung meines Onkels wurde mittlerweile verkauft, allerdings konnte dieser Verkauf den Kreditvertrag meines Onkels bei seiner Bank (die hatten keinerlei Sicherheiten, wie z. B. Lebensversicherung, verlangt, sagt der Anwalt) nicht ablösen.
Daher wollte meine Mutter (sie hatte schon 3.000 € - geliehen von uns Kindern!!!- an Anwaltskosten bezahlt für seine „Leistungen“) Erbschaftinsolvenz beantragen, da sie die Schulden und neue Kosten nicht mehr bezahlen kann. Der Anwalt hat ihr gesagt, dies sei nicht zulässig bei den zu erwartenden geringen(!) Erbschaftsschulden, die auf sie zukämen (sind bestimmt 6000 - 7000 €, gering ist das nicht für meine Mutter / meine Eltern).
Nun ist im letzten Jahr auch noch eine meiner Tanten leider verstorben und diese Erbschaftsangelegenheit ging auf ihre vier Kinder über. Einer ihrer Söhne weigert sich, irgendwelche Kosten / Erbschaftsschulden zu zahlen und der Anwalt droht der Erbengemeinschaft (also meiner Mutter, meiner Tante und den vier Kindern der anderen Tante) mit einem Gerichtsverfahren. Kann meine Mutter dann auch für die Kosten des Verfahrens belangt werden?

Und was kann sie weiterhin tun? Sie ist mit den Nerven wirklich am Ende und wünscht sich, sie hätte das Erbe verweigert, wurde aber nachweislich (Schreiben) vom Anwalt falsch informiert.
Empfiehlt es sich eine Schuldnerberatung anzurufen und denen den Fall zu schildern?
Mit den zu erwartenden Schulden sieht sie sich inzwischen in ihrer Existenz bedroht.

Danke im Voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Anke Reh

Hallo Frau Reh,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Annahme einer Erbschaft anzufechten. Ob das im Falle Ihrer Mutter (noch) möglich ist, kann ich so nicht sagen. Deswegen empfehle ich dringend den Gang zu einem Anwalt. Sollte Ihre Mutter dies aus finanziellen Gründen scheuen, besteht die Möglichkeit, sich bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Der Anwalt, von dem Sie sprechen, scheint jedenfalls nicht besonders seriös zu sein.

Ihre Frage hinsichtlich der evtl. anfallenden Prozesskosten lässt sich dahingehend beantworten, dass die Erbengemeinschaft nach außen als Gesamtschuldner haftet, d.h. auch Ihre Mutter könnte in Anspruch genommen werden, und zwar in voller Höhe. Es besteht aber im Innenverhältnis in jedem Fall ein Ausgleichsanspruch gegen den Miterben, der den Prozess verursacht hat.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzliche möchte ich mich für Ihre erbrechtliche Anfrage bedanken.

Hier sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob nicht der Rechtsanwalt Ihre Mutter falsch beraten hat - in Hinblick auf die Erbausschlagung und der Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung auf den Nachlass.

Sollte der Anwalt falsch beraten haben, könnte Ihre Mutter von ihm den daraus entstandenen Schaden verlangen - also müsste ggf. der Anwalt die Schulden übernehmen.

Gerne bin ich bereit mich der Sache anzunehmen.

Weitere Hinweis zur Erbausschlagung finden Sie auch auf meiner Webseite:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

sie, sowie ihre beiden Schwestern, wurden damals von einem
Anwalt angeschrieben und es wurde Ihnen explizit mitgeteilt,
dass ein Erbe in Aussicht stünde (mein Onkel hatte eine
Eigentumswohnung) und nicht mit Schulden zu rechnen sei.

Also nahmen alle drei das Erbe an. Erst danach (!!!) machte
sich der Anwalt daran, heraus zu finden, wie groß das Erbe
denn sei und es stellte sich heraus, dass mein Onkel die
Wohnung nicht abbezahlt hatte und erhebliche Schulden hatte.
Als er das meiner Mutter und meinen Tanten mitteilte, war die
Frist, das Erbe abzulehnen, schon verstrichen. Kurz zur
Situation meiner Mutter: Sie arbeitet derzeit auf 400,- €
Basis, mein Vater ist Frührentner (war Postbeamter), mein 23 -
jähriger Bruder (der arbeitet Vollzeit) lebt noch bei Ihnen
und meine Eltern haben noch ein Haus ab zu bezahlen und kommen
jeden Monat „gerade so“ über die Runden.

Die Wohnung meines Onkels wurde mittlerweile verkauft,
allerdings konnte dieser Verkauf den Kreditvertrag meines
Onkels bei seiner Bank (die hatten keinerlei Sicherheiten, wie
z. B. Lebensversicherung, verlangt, sagt der Anwalt) nicht
ablösen.

Daher wollte meine Mutter (sie hatte schon 3.000 € - geliehen
von uns Kindern!!!- an Anwaltskosten bezahlt für seine
„Leistungen“) Erbschaftinsolvenz beantragen, da sie die
Schulden und neue Kosten nicht mehr bezahlen kann. Der Anwalt
hat ihr gesagt, dies sei nicht zulässig bei den zu erwartenden
geringen(!) Erbschaftsschulden, die auf sie zukämen (sind
bestimmt 6000 - 7000 €, gering ist das nicht für meine Mutter
/ meine Eltern).

Nun ist im letzten Jahr auch noch eine meiner Tanten leider
verstorben und diese Erbschaftsangelegenheit ging auf ihre
vier Kinder über. Einer ihrer Söhne weigert sich, irgendwelche
Kosten / Erbschaftsschulden zu zahlen und der Anwalt droht der
Erbengemeinschaft (also meiner Mutter, meiner Tante und den
vier Kindern der anderen Tante) mit einem Gerichtsverfahren.
Kann meine Mutter dann auch für die Kosten des Verfahrens
belangt werden?

Und was kann sie weiterhin tun? Sie ist mit den Nerven
wirklich am Ende und wünscht sich, sie hätte das Erbe
verweigert, wurde aber nachweislich (Schreiben) vom Anwalt
falsch informiert.

Empfiehlt es sich eine Schuldnerberatung anzurufen und denen
den Fall zu schildern?

Mit den zu erwartenden Schulden sieht sie sich inzwischen in
ihrer Existenz bedroht.

Danke im Voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Anke Reh

Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihre Antworten!

Leider hat wohl die Erbengemeinschaft, zu der meine Mutter gehört, Angst davor, einen anderen Anwalt zu beauftragen, ich denke, hauptsächlich, weil sie Angst vor weiteren Kosten haben. Des Weiteren sind sie sich auch nicht einig und einer der sechs (eines der Kinder meiner verstorbenen Tante) versucht sich noch immer komplett zu entziehen und weigert sich zu zahlen. Meine Mutter hat nun am Donnerstag einen Termin bei einer Schuldnerberatung in der nächst größeren Stadt, zu dem ich sie begleiten werde. Vielleicht können die ihr ein wenig weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Reh