Liebe/-r Experte/-in,
der Bruder meiner Mutter verstarb vor ca. 1 1/2 Jahren und sie, sowie ihre beiden Schwestern, wurden damals von einem Anwalt angeschrieben und es wurde Ihnen explizit mitgeteilt, dass ein Erbe in Aussicht stünde (mein Onkel hatte eine Eigentumswohnung) und nicht mit Schulden zu rechnen sei.
Also nahmen alle drei das Erbe an. Erst danach (!!!) machte sich der Anwalt daran, heraus zu finden, wie groß das Erbe denn sei und es stellte sich heraus, dass mein Onkel die Wohnung nicht abbezahlt hatte und erhebliche Schulden hatte. Als er das meiner Mutter und meinen Tanten mitteilte, war die Frist, das Erbe abzulehnen, schon verstrichen. Kurz zur Situation meiner Mutter: Sie arbeitet derzeit auf 400,- € Basis, mein Vater ist Frührentner (war Postbeamter), mein 23 - jähriger Bruder (der arbeitet Vollzeit) lebt noch bei Ihnen und meine Eltern haben noch ein Haus ab zu bezahlen und kommen jeden Monat „gerade so“ über die Runden.
Die Wohnung meines Onkels wurde mittlerweile verkauft, allerdings konnte dieser Verkauf den Kreditvertrag meines Onkels bei seiner Bank (die hatten keinerlei Sicherheiten, wie z. B. Lebensversicherung, verlangt, sagt der Anwalt) nicht ablösen.
Daher wollte meine Mutter (sie hatte schon 3.000 € - geliehen von uns Kindern!!!- an Anwaltskosten bezahlt für seine „Leistungen“) Erbschaftinsolvenz beantragen, da sie die Schulden und neue Kosten nicht mehr bezahlen kann. Der Anwalt hat ihr gesagt, dies sei nicht zulässig bei den zu erwartenden geringen(!) Erbschaftsschulden, die auf sie zukämen (sind bestimmt 6000 - 7000 €, gering ist das nicht für meine Mutter / meine Eltern).
Nun ist im letzten Jahr auch noch eine meiner Tanten leider verstorben und diese Erbschaftsangelegenheit ging auf ihre vier Kinder über. Einer ihrer Söhne weigert sich, irgendwelche Kosten / Erbschaftsschulden zu zahlen und der Anwalt droht der Erbengemeinschaft (also meiner Mutter, meiner Tante und den vier Kindern der anderen Tante) mit einem Gerichtsverfahren. Kann meine Mutter dann auch für die Kosten des Verfahrens belangt werden?
Und was kann sie weiterhin tun? Sie ist mit den Nerven wirklich am Ende und wünscht sich, sie hätte das Erbe verweigert, wurde aber nachweislich (Schreiben) vom Anwalt falsch informiert.
Empfiehlt es sich eine Schuldnerberatung anzurufen und denen den Fall zu schildern?
Mit den zu erwartenden Schulden sieht sie sich inzwischen in ihrer Existenz bedroht.
Danke im Voraus für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Anke Reh