wie merkt man eigentlich, dass eine bestimmte Person dessen Mindesterbe(nennt man das so???) man ist, verstorben ist, wenn man keinen Kontakt mehr hat und sie in einer anderen Stadt wohnt???
Gibt es igendeine Institution die einen dann benachrichtigt, wenn es Verwandte schon nicht tun würden???
Lieber Bernd,
ich nehme an mit „Mindesterbe“ meinst Du pflichtteilsberech- tigter Erbe. Das müßte also dann Vater oder Mutter - oder deren Eltern - sein. Oder einer Deiner Abkömmlinge.
Tatsächlich hat das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vorgesehen, daß für diese Fälle eine amtliche Benachrichtigung erfolgt. Aber es gilt nach Erhalt der Nachricht eine Frist von drei Jahren zur Geltendmachung der Ansprüche.
Aber wahrscheinlich werden die anderen selbst Interesse haben, Dich zu benachrichtigen; denn so lange Deine Pflichtteilsposi- tion im Raume steht, haben sie ja die Verpflichtung zum Pflichtteil Dir gegenüber und können kaum ihre Erbschaft teilen.
Viele Grüße
Alexander Böker
wie merkt man eigentlich, dass eine bestimmte Person dessen
Mindesterbe(nennt man das so???) man ist, verstorben ist, wenn
man keinen Kontakt mehr hat und sie in einer anderen Stadt
wohnt???
Gibt es igendeine Institution die einen dann benachrichtigt,
wenn es Verwandte schon nicht tun würden???
Hallo Alexander,
das hört sich im Prinzip gut an - die Praxis aber:
meine Freundin stammt von einem größeren Gut im ehemaligen Pommern. Der Vater hatte wieder geheiratet und damals alles als Alleinerbin an seine amerikanische 2. Frau vererbt - mit Testament. Aus dieser Ehe gingen keine weiteren Kinder hervor.
Die Dame kam nach Deutschland zurück und lebte offenbar in Berlin bis zu ihrem Tode. Die Stadt Berlin hat - da angeblich keine Erben ausfindig zu machen seien - obwohl relativ bekannter Adelsname aber mit vielen Abkömmlingen, - dann das gesamte Erbe einkassiert da keine Erben vorhanden.
Da meine Freundin immer noch die Gräber in Berlin pflegt, hat sie irgendwie per Zufall auch das Grab ihrer Stiefmutter entdeckt und ist auf Nachforschungen gegangen.
Ergebnis: das gesamte Erbe war von der Stadt Berlin verkauft worden. Sie wurde damit beschieden, Familienschmuck u.ä. könne sie ja zurückersteigern, es sei eben Pech gewesen, dass die bearbeitende Behörde nichts von der Tochter gewusst habe.
Das dazu, ich würde immer empfehlen, irgendwie Kontakt zu den entsprechenden Ortschaften zu halten, denn die Zeit kann sehr bzw. zu schnell vergehen,um Ansprüche geltend zu machen. Und wie hiess es bei meiner Freundin: " weg ist weg" und wir sind seitdem auf der Suche nach der Familienchronik.
Gruß
Chris
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Hallo Christel.
Ich sehe keinen Widersruch zu meiner Aussage.
Um aber konkret antworten zu können, folgende Fragen:
a) Wann und in welchem Lande ist der Vater verstorben?
b) Wann hat Deine Freundin erfahren, daß Ihr Vater verstorben?
c) Ist Deine Freundin als Nacherbin (nach der amerikanischen
zweiten Ehefrau ihres Vaters) eingesetzt?
d) Wann (evtl. circa) und in welchem Lande ist diese Stiefmutter verstorben?
e) Wann hat das Land Berlin das gesamte Erben „einkassiert“?
f) Habt Ihr einmal nachgelesen, ob das Land Berlin mit den Worten, daß keine Erben aufindig zu machen seinen,
Erben der Stiefmutter ( also die Amerikaner) meint
und nicht Erben des Vaters und Gutbesitzers?
Viele Grüße
Alexander
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hallo Alexander, ich werde die genauen Fakten erfragen und wenn ich darf, dich persönlich anmailen. Ich denke, sie möchte nicht ihren Namen hier lesen, da es noch Vertreter dieser Adelslinie in Deutschland gibt - aber halt entfernte Vettern…
Gruß
Christel
Hallo Christel.
Ich sehe keinen Widersruch zu meiner Aussage.
Um aber konkret antworten zu können, folgende Fragen:
a) Wann und in welchem Lande ist der Vater verstorben?
b) Wann hat Deine Freundin erfahren, daß Ihr Vater verstorben?
c) Ist Deine Freundin als Nacherbin (nach der amerikanischen
zweiten Ehefrau ihres Vaters) eingesetzt?
d) Wann (evtl. circa) und in welchem Lande ist diese
Stiefmutter verstorben?
e) Wann hat das Land Berlin das gesamte Erben „einkassiert“?
f) Habt Ihr einmal nachgelesen, ob das Land Berlin mit den
Worten, daß keine Erben aufindig zu machen seinen,
Erben der Stiefmutter ( also die Amerikaner) meint
und nicht Erben des Vaters und Gutbesitzers?
Viele Grüße
Alexander