Frage zu Erbrecht

Liebe Experten,

ich wohne schon seit 40 Jahren in einer Mietwohnung im Hochhaus. Mein Vermieter hat hier zwei Eigentumswohnungen vermietet. Die Wohngeldabrechnung hat er jedes Jahr Ende Dezember vom Vorjahr zugestellt.
Als wir zwei Mieter im Januar 2018 immer noch keine Abrechnung von 2016 hatten, bin ich zu dem Haus gefahren, in dem er wohnt. Die Türe war von der Polizei versiegelt und ein Nachbar sagte uns, dass er dieses Jahr verstorbenwäre. Soweit, so schlecht!

Anfang Dezember d.J. haben wir beide Mieter einen Schrieb von einer Kanzlei erhalten, in der uns mitgeteilt wurde, dass diese Kanzlei (amtlicher Nachweis als Anlage) die „unbekannten Erben“ vertritt und für die Hausgeldabrechnung diverse Unterlagen, wie Mietvertrag, letzte Mieterhöhung usw. benötigt, was wir der Kanzlei zugesandt haben. Inzwischen haben wir die ausstehende Abrechnung 2016 und die von 2017 erhalten.

Was mich jetztstutzig macht: Mein Vermieter war zwar alleinstehend und kinderlos, hat aber eine Schwester und einen Neffen, der sogar hier im Hause wohnt. Angeblich hatte er zig. Jahre keinen Kontakt mehr zu seiner
Schwester, die wäre aber doch wohl seine Erbin.

Meine Frage: Wenn kein Testament vorliegt, erben dann so einem Fall die Geschwister oder deren Nachkommen?

Für Antworten danke ich im voraus.

Viele Grüße und allen noch ein gesundes 2019
Irmgard

Hallo Irmgard,

ich bin zwar keine Expertin für Erbrecht, aber lt. dem Wikipedia-Artikel sind Schwester und Neffe Erben 2. Ordnung:

Es ist aber eigentlich nicht deine Aufgabe, dich auf die Suche nach den Erben des ehemaligen Vermieters zu machen. :smile:

Was ich nur nicht weiß, vielleicht meldet sich hierzu jemand, der verlässliche Aussagen dazu treffen kann: soweit ich informiert bin, müssen die Abrechnungen bis zum Ende des darauffolgenden Abrechnungsjahres vorliegen, sprich die für 2016 bis Ende 2017. Das wäre zumindest dann interessant, wenn ihr etwas nachzuzahlen hättet. Ich weiß nur nicht, wie sich das eben im Todesfall auswirkt, aber wenn der Vermieter erst 2018 gestorben ist, auch wenn er vielleicht Ende 2017 krank und ggf. nicht mehr in der Lage war, die Abrechnung zu erstellen, ist das nicht euer Problem. Das würde ich zumindest überprüfen.

Gruß
Christa

dann kommen als erstes die Kinder dran, danach die Eltern dann die Geschwister usw.

Offenbar gibt es hier Schwierigkeiten die nächsten Angehörigen (gesetzlichen Erben) zu ermitteln. Oder es besteht ein Testament und man findet den darin genannten zur Zeit nicht.
Es sind noch mehr Gründe denkbar.
Deshalb hat das Nachlassgericht einen Anwalt als Nachlassverwalter eingesetzt. Er handelt jetzt für den Vermieter und ist bis auf weiteres euer Ansprechpartner.

MfG
duck313

@Christa und @duck313

vielen Dank für Eure Antworten. Natürlich liegt es nicht an mir, nach Erben zu suchen. Aber - wenn er doch eine Schwester hat und die erbt nicht - muss doch ein Testament vorhanden sein in dem das steht, oder?

Grüßle Irmgard

…nicht unbedingt(!)

Die potentiellen Erben(Schwester etc.) können das Erbe(überschuldet etc.) auch ausgeschlagen haben. Also geht die Suche nach Erben weiter.

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@Lichtenberger
wäre möglich, aber nicht wegen Überschuldung. Der Mann war mehr als wohlhabend.

Gruß I.

Es kann sein, dass weitere mögliche Erben vorhanden sind, von denen du nichts weißt.

Als vor diversen Jahren meine Großmutter väterlicherseits starb, zu der ich seit dem Tod meines Vaters während meiner Kindheit keinen Kontakt mehr hatte, wurde ich von dem Nachlassverwalter angeschrieben und um Auskunft bezüglich des Nachnamens und Aufenthaltsorts meiner älteren Halbschwester gebeten (zu der ich aber leider ebenfalls keinen Kontakt hatte). Solange diese nicht ermittelt war, konnte das Erbe nicht aufgeteilt werden.

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Klassiker so einer Konstellation wäre ein verschollenes Kind (ggf. dessen Nachkommen), gerne auch außerehelich, das nie im Kreise der Familie aufgetaucht ist. Das, bzw. dessen Nachkommen wäre dann nach gesetzlicher Erbfolge Erben, und würden die Schwester und Neffen leer ausgehen lassen.

Oder es gibt ein Testament mit einem Begünstigten, dessen Aufenthalt noch nicht ermittelt ist. Denke an eine verflossene Liebe oder einen guten Freund, die zwar als Erbe eingesetzt worden sind, zu denen sich nun aber keine aktuelle Angaben zur Adresse auf die Schnelle finden lassen. Eine weitere Komplexität wäre die Einsetzung eines zunächst nicht bekannten, und zudem auch noch vorverstorbenen Dritten mit der Maßgabe, dass dessen Nachkommen dann erben sollen. Dann geht die Suche erst mal nach dem direkt eingesetzten Erben, und dann erst nach dessen Nachkommen los.

Die Schwester käme nur zum Zuge, wenn der Mensch weder direkte Nachkommen hatte, noch einen noch lebenden Dritten bzw. einen Dritten mit der Maßgabe des Ersatzerbrechtes zu Gunsten von dessen Nachkommen oder anderen Dritten eingesetzt hat.

Der Neffe kann übrigens auch in dieser Konstellation nicht zum Zuge kommen. Er wäre nur dann dran gewesen, wenn die Schwester (seine Mutter) vorverstorben wäre, und auch noch die ganzen anderen vorstehenden Bedingungen gelten würden.

BTW: Es kommt sogar durchaus vor, dass augenscheinliche Erben selbst für eine Gerechtigkeit sorgen, die der Erblasser zu Lebzeiten hat vermissen lassen.

Ich hatte selbst den Fall, dass sich bei mir die Geschwister eines Verstorbenen mit der Bitte meldeten, den Nachlass zugunsten einer unehelichen Tochter des verstorbenen Bruders zu regeln. Die war glücklicherweise recht schnell auffindbar, und abgesehen von einem sich zunächst quer stellenden Amtsgericht ließ sich die Sache recht schnell wie gewünscht abwickeln. Meine Kosten sind dann vom Nachlass getragen worden, die Tochter bekam eine nette Wohnung und etwas Bargeld, und die Geschwister das gute Gefühl, dass ihr Bruder so letztendlich dann doch noch für seine Tochter aufkommen musste.

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