Liebe Experten,
ich wohne schon seit 40 Jahren in einer Mietwohnung im Hochhaus. Mein Vermieter hat hier zwei Eigentumswohnungen vermietet. Die Wohngeldabrechnung hat er jedes Jahr Ende Dezember vom Vorjahr zugestellt.
Als wir zwei Mieter im Januar 2018 immer noch keine Abrechnung von 2016 hatten, bin ich zu dem Haus gefahren, in dem er wohnt. Die Türe war von der Polizei versiegelt und ein Nachbar sagte uns, dass er dieses Jahr verstorbenwäre. Soweit, so schlecht!
Anfang Dezember d.J. haben wir beide Mieter einen Schrieb von einer Kanzlei erhalten, in der uns mitgeteilt wurde, dass diese Kanzlei (amtlicher Nachweis als Anlage) die „unbekannten Erben“ vertritt und für die Hausgeldabrechnung diverse Unterlagen, wie Mietvertrag, letzte Mieterhöhung usw. benötigt, was wir der Kanzlei zugesandt haben. Inzwischen haben wir die ausstehende Abrechnung 2016 und die von 2017 erhalten.
Was mich jetztstutzig macht: Mein Vermieter war zwar alleinstehend und kinderlos, hat aber eine Schwester und einen Neffen, der sogar hier im Hause wohnt. Angeblich hatte er zig. Jahre keinen Kontakt mehr zu seiner
Schwester, die wäre aber doch wohl seine Erbin.
Meine Frage: Wenn kein Testament vorliegt, erben dann so einem Fall die Geschwister oder deren Nachkommen?
Für Antworten danke ich im voraus.
Viele Grüße und allen noch ein gesundes 2019
Irmgard