hallo zusammen,
wenn Eltern ein gemeinsames Testament machen i.dem Sinne, dass d. Längerlebende Ersterbe ist und die Kinder erst nach deren Tod über das Erbe, z.B. ein EFH, verfügen können, muß dann nach Versterben der letzten Besitzerin ein Erbschein beantragt werden?
Die Kinder wurden namentlich in dem Testament genannt.
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