Gesetzt den Fall 2 „Kinder“ erben jeweils eine größere Summe zu testamentarisch festgelegten exakt gleichen Teilen => also Steuerklasse 1.
Nach Abzug der Freibeträge verbliebe für jeden eine zu versteuernde Summe,die sehr knapp über der nächst höheren Progressionsstufe von dann 15% läge.
Welche Möglichkeiten gäbe es,die dann doch erheblich höhere Erbschaftssteuer zu umgehen?
Angedacht wären evtl. Beteiligung an Beerdigungskosten o.ä.
Nach Abzug der Freibeträge verbliebe für jeden eine zu
versteuernde Summe,die sehr knapp über der nächst höheren
Progressionsstufe von dann 15% läge.
Welche Möglichkeiten gäbe es,die dann doch erheblich höhere
Erbschaftssteuer zu umgehen?
Kann es sein, dass Du hier einem Denkfehler unterliegst? Die Progressionsstufen gelten für den jeweils in sie fallenden Betrag und nicht für den Gesamtbetrag. D.h. Du versteuerst nur den Teil höher, der über der nächsten Stufe liegt. Unter dem Strich bekommst Du also immer noch mehr raus, wenn Du knapp über einer der Stufen liegst und dann für den darüber hinausgehenden Teil einen höheren Steuersatz zahlst, als wenn Du ganz auf den in die nächste Stufe fallenden Betrag verzichtst. Liegst Du also mit € 100,-- in der 15%-Stufe, dann müsstest Du nur auf diese € 100,-- die 15% = € 15,-- zahlen. Bringst Du Dich komplett um diese € 100,-- stellst Du Dich unter dem Strich also um € 85,-- schlechter, nur für die Genugtuung, dass Vater Staat seine 15% nicht bekommen hat.
Angedacht wären evtl. Beteiligung an Beerdigungskosten o.ä.
Wie schon gesagt, es gibt da so einige abzugsfähige Kosten und je nach Art des Erbes auch höchst unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und weitere Freibeträge. Da Du ja in die doch schon ganz ansprechende Größenordnung von mehr als € 513.000,-- Erbteil fällst, würde ich mir auf jeden Fall den Luxus eines guten Steuerberaters für die Erbschaftssteuererklärung leisten.
Nach Abzug der Freibeträge verbliebe für jeden eine zu
versteuernde Summe,die sehr knapp über der nächst höheren
Progressionsstufe von dann 15% läge.
Welche Möglichkeiten gäbe es,die dann doch erheblich höhere
Erbschaftssteuer zu umgehen?
Kann es sein, dass Du hier einem Denkfehler unterliegst? Die
Progressionsstufen gelten für den jeweils in sie fallenden
Betrag und nicht für den Gesamtbetrag.
Hallo Wiz,
hier unterliegst Du einem Denkfehler. In der Erbschaftsteuer unterliegt tatsächlich der gesamte steuerpflichtige Erwerb dem gleichen Steuersatz der sich nach § 19 Abs 1 ErbStG ergibt. Wenn man nun knapp die Stufe zum nächsten Steuersatz überschreitet hat man erst einmal Pech gehabt.
Wie von Barul angemerkt gibt es aber eine Regelung in § 19 (3) ErbStG eine Regelung die bei knappen überschreiten der Grenze eine Milderung bringt.
Zum Fall:
Sollte es sich um ein Vermächtnis handeln (nur meine Vermutung), ist man ja m.E. nicht dazu verpflichtet Beerdigungskosten zu tragen, denn dieser trägt der Erbe. Übernimmt man nun freiwillig einen Anteil, um diesen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen, könnte das FA dies u.U. nicht anerkennen. Die genaue Rechtslage hab ich aber nicht recherchiert.
M.E. sind solche Gestaltungen wegen § 19 (3) ErbStG aber gar nicht nötig, man müsste es aber natürlich mit den genauen Zahlen rechnen.