Am 28.10. hatte ich Besuch von meiner Freundin und ihrem Bekannten aus Berlin (13:15 - ca. 15:30)
Wir tranken zu dritt 1 Flasche Sekt. Ich trank nicht ganz 2 Flöten, da ich wegen meiner Scheidung noch zu einem Anwaltstermin fahren mußte. Auf dem Weg dorthin fuhr ich einem pöotzlich vor mir stehendem PKW auf. Der Fahere meinte auf meine Frage, ob ihm etwas passiert sei, nein, ausser dem leichten Blechschaden nichts. Wir fuhren auf einen nahegelegenen Parkplatz um den Unfallbericht auszufüllen. Nachdem ihn siene, plötzlich aufgetauchteSchwester x-mal fragte ob ihm etwas weh tut und er dauernd verneinte, meinte er nach dem 4. oder 5. Mal doch, er spüre ein leichtes Ziehen im Genick. Ich dachte nur´: Suuuper, Personenschaden brauch ich jetzt grad noch…
Wir warteten auf die Polizei. Als der Beamte eintraf, verlangte er unsere Papiere. Ich stellte fest, dass ich sie zu Hause in der anderen Handtasche hatte. Ich fragte den Beamten, ob ich nach Hause fahren und meine Papiere holen darf. Er sagte, ich soll nach Hause fahren und sie holen…
Komplett fertig rief ich um 16:42 meine Anwältin an und teilte ihr den Vorfall mit und verschob meien Termin bei ihr. Zur „Beruhigung“ trank ich Idiot ein StamperlZirbenschnaps und danach noch 3-4 große Schluck aus der Flsche. Um ca 16:50 machte ich mich auf den Weg zum Polizeiposten um meine Papiere zu zeigen. Der Beamte sagte, bei Personenschaden muß er einen Alktest machen (1 Stunde nach dem Unfall).
Ich sagte ihm sofort, dass ich gerade Zirbenschnaps getrunken habe und wieviel. Sofort machte er einen Alkotest, der natürlich 0,86 ergab…
In seiner Aussage behauptet er, dass ich den Unfallort UNBEMERKT verlassen habe (= Fahrerflucht) und dass ich in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursacht hätte. Da der Aklotest um 17:07 stattfand, gab er an, ich wäre um 16:52 bereits von ihm zum Alkotest aufgefordert worden. Was nicht möglich ist, da ich um 16:45 (laut Einzelverbindungsnachweis) noch mit meiner Anwältin telefoniert habe.
Ausserdem sagte bei der Strafverhandlung der „verletzte“ Unfallbeteiligte aus, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles KEINERLEI Anzeichen einer Alkoholisierung aufwies UND dass der Polizist mich nach Hause schickte meine Papiere zu holen!!!
FS ist wegen Unfall mit Personenschaden in alkoholisiertem Zustand für 11 Monate weg (in Aussendienst natürlich super).
- Berufung wegen Dauer des Entzuges wurde abgewiesen, weil, Zitat: Der Beamte beantwortete die ihm bei der Einvernahme gestellten Fragen richtig und stellte den angezeigten Sachverhalt schüssig und nachvollziebar dar. Es Besteht keine Veranlassung an der Richtigkeit seiner Aussage zu zweifeln…" Zitat Ende.
PS: Bie der Strafverhandlung viel besagter Polizist wegen Krankheit als Zeuge aus…
und ich muß dafür Sorge tragen, dass der Bekannte meiner Freundin (die bereits aussagte) zur Hauptverhandlung uas Berlin verlässlich anreist um seine Zeugenaussage zu tätigen…
Wer hat Erfahrung mit so „NETTEN“ Exekutivbeamten, die auf Kosten Anderer ihren eigenen Arsch retten wollen???
Liebe Grüße
Kini7