Frage zu Falschaussage eines Polizisten

Am 28.10. hatte ich Besuch von meiner Freundin und ihrem Bekannten aus Berlin (13:15 - ca. 15:30)
Wir tranken zu dritt 1 Flasche Sekt. Ich trank nicht ganz 2 Flöten, da ich wegen meiner Scheidung noch zu einem Anwaltstermin fahren mußte. Auf dem Weg dorthin fuhr ich einem pöotzlich vor mir stehendem PKW auf. Der Fahere meinte auf meine Frage, ob ihm etwas passiert sei, nein, ausser dem leichten Blechschaden nichts. Wir fuhren auf einen nahegelegenen Parkplatz um den Unfallbericht auszufüllen. Nachdem ihn siene, plötzlich aufgetauchteSchwester x-mal fragte ob ihm etwas weh tut und er dauernd verneinte, meinte er nach dem 4. oder 5. Mal doch, er spüre ein leichtes Ziehen im Genick. Ich dachte nur´: Suuuper, Personenschaden brauch ich jetzt grad noch…
Wir warteten auf die Polizei. Als der Beamte eintraf, verlangte er unsere Papiere. Ich stellte fest, dass ich sie zu Hause in der anderen Handtasche hatte. Ich fragte den Beamten, ob ich nach Hause fahren und meine Papiere holen darf. Er sagte, ich soll nach Hause fahren und sie holen…
Komplett fertig rief ich um 16:42 meine Anwältin an und teilte ihr den Vorfall mit und verschob meien Termin bei ihr. Zur „Beruhigung“ trank ich Idiot ein StamperlZirbenschnaps und danach noch 3-4 große Schluck aus der Flsche. Um ca 16:50 machte ich mich auf den Weg zum Polizeiposten um meine Papiere zu zeigen. Der Beamte sagte, bei Personenschaden muß er einen Alktest machen (1 Stunde nach dem Unfall).
Ich sagte ihm sofort, dass ich gerade Zirbenschnaps getrunken habe und wieviel. Sofort machte er einen Alkotest, der natürlich 0,86 ergab…

In seiner Aussage behauptet er, dass ich den Unfallort UNBEMERKT verlassen habe (= Fahrerflucht) und dass ich in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursacht hätte. Da der Aklotest um 17:07 stattfand, gab er an, ich wäre um 16:52 bereits von ihm zum Alkotest aufgefordert worden. Was nicht möglich ist, da ich um 16:45 (laut Einzelverbindungsnachweis) noch mit meiner Anwältin telefoniert habe.
Ausserdem sagte bei der Strafverhandlung der „verletzte“ Unfallbeteiligte aus, dass ich zum Zeitpunkt des Unfalles KEINERLEI Anzeichen einer Alkoholisierung aufwies UND dass der Polizist mich nach Hause schickte meine Papiere zu holen!!!
FS ist wegen Unfall mit Personenschaden in alkoholisiertem Zustand für 11 Monate weg (in Aussendienst natürlich super).

  1. Berufung wegen Dauer des Entzuges wurde abgewiesen, weil, Zitat: Der Beamte beantwortete die ihm bei der Einvernahme gestellten Fragen richtig und stellte den angezeigten Sachverhalt schüssig und nachvollziebar dar. Es Besteht keine Veranlassung an der Richtigkeit seiner Aussage zu zweifeln…" Zitat Ende.
    PS: Bie der Strafverhandlung viel besagter Polizist wegen Krankheit als Zeuge aus…
    und ich muß dafür Sorge tragen, dass der Bekannte meiner Freundin (die bereits aussagte) zur Hauptverhandlung uas Berlin verlässlich anreist um seine Zeugenaussage zu tätigen…

Wer hat Erfahrung mit so „NETTEN“ Exekutivbeamten, die auf Kosten Anderer ihren eigenen Arsch retten wollen???

Liebe Grüße
Kini7

Also,
zunächst klingt die Geschichte mit dem -Nachtrunk- tatsächlich nach einer klassischen Schutzbehauptung und es sind noch einige Fragen offen.

  • Sind die 0,86?? mg/l oder Promille?
  • Ist das der Wert der Atemalkoholkontrolle (AAK), also vom Blasen, oder ist das der Blutwert (BAK)?
  • Wie viele Blutproben wurden denn genommen? Bei Verdacht auf Nachtrunk werden 2 Blutentnahmen im Abstand von mind. 20min gemacht. Anhand der Entwicklung der BAK kann dann ein Gutachter den ungefähren Wert zum Unfallzeitpunkt errechnen. Bei Unfällen gillt übrigens 0,3 Promille als Grenze, wenn man den Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung einstuft. Jetzt ist die Frage wie viel Zeit im konkreten Fall zwischen Nachtrunk und dem Wert vergangen ist. Nach den gemachten Angaben dürften es etwa 30min gewesen sein.
    Der Körper braucht etwa 1 Stunde um allen Alkohol aufzunehmen und baut in einer Stunde ca. 0,1 - 0,2 Promille ab. Beid der genannten Menge an Alkohol, die du zu Hause getrunken haben willst, ist eher unwahrscheinlich, dass nach ca. 30 min schon dieser Hohe Wert erreicht wird. Du hattest also vorher schon Alkohol im Blut und vermutlich über 0,3 Promille. Wenn dann, wie schon gesagt, der Unfall eigentlich vermeidbar schien, wird er als alkoholbedingt ausgelegt.
    Wenn alles wie beschrieben gelaufen ist, also 2 Blutproben genommen wurden und ein Gutachter daraus den Wert zum Unfallzeitpunkt berechnet hat, dann hat der Richter die Sache so gesehen wie ich es gerade beschrieben habe und das Urteil geht eigentlich in Ordnung.
    In deiner Beschreibung steht, du wurdest wegen des Unfalls verurteilt und nicht wegen Fahrerflucht, man hat sie also offensichtlich nicht angerechnet, sonst wäre die Strafe auch höher ausgefallen. Deshalb hat man wohl auch die Berufung abgewiesen. Es war einfach die falsche Begründung, denn die 11 Monate sind allein für den Unfall die Regel.
    Jetzt zur Falschaussage.
    da der Beamte vor Gericht gar nicht anwesend war, kann er dort auch nicht falsch ausgesagt haben. Diesen Tatbestand hat er somit nicht erfüllt. Wenn er aber in seinem Bericht, der letztlich als Aussage hergenommen wurde, vorsätzlich unwahre Angaben gemacht hat und dich damit der Strafverfolgung wegen Fahrerflucht ausgesetzt hat, dann käme hier die Verfolgung Unschuldiger in Betracht § 344 StGB, mind. aber die falsche Verdächtigung § 164 StGB.
    Das ist aber eine Sache, die du unbedingt per Anwalt machen solltest, denn die 164 StGB kann auch dir angelastet werden, wenn sich herausstellen sollte, dass es sich hier nur um einen Racheakt handelt.
    Hattest du dich eigentlich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen? Wenn die Geschichte tatsächlich stimmt und hier seitens der Polizei einige Fehler gemacht wurden, dann hätte ein guter Anwalt eigentlich eine Einstellung hin bekommen müssen und er hätte die Verhandlung vertagen lassen, bis der Polizist wieder gesund ist, um die offenen Fragen vor dem Richter zu klären. Wenn dann tatsächlich Versäumnisse der Polizei zu Tage gekommen wären, dann hätte der Richter die Sache wahrscheinlich eingestellt.
    Also wie gesagt, Falschaussage - nein.
    Aber du könntes den Beamten, wenn du dir deiner Sache sicher bist, wegen der 344 StGB anzeigen. Ob das allerdings neue Argumente gegen deinen Führerscheinentzug liefert ist fraglich. Dazu müsstest du in dem neuen Prozess gravierende Fehler aufdecken, die dann eine Neuauflage des alten Prozesses notwendig machen. Es ist prinzipiell möglich, aber nur mit Anwalt und ohne Erfolgsgarantie.