Frage zu Familienrecht

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zum Thema Familienrecht.
Es geht hierbei aber nicht um mich.

Ein Freund von mir hat familiäre Probleme.
Der Vater ist verstorben und die Mutter ist relativ Labil … das Verhältnis untereinander ist extrem angespannt.

Jetzt zum Thema.

Er ist 22 und hat eine Ausbildung mit Abitur die er leider am Ende nicht bestanden hat.
Er lebt Zuhause bei seiner Mutter, die relativ vermögend ist. Er hat Einwenig einkommen so (ca. 200€) durch einen Nebenjob.

Er ist gerade in einen ziemlichen großen finanziellen Engpass geraten und weiß nicht weiter. Die Mutter verweigert die Finanzielle Unterstützung aus niederen Gründen!

Ist die Mutter nicht in einer gewissen Weiße Unterhaltspflichtig?
Weil sie hat ihm weder jemals Taschengeld gegeben auch nie Kindergeld überwiesen oder so ähnliches.

lg

Hallo auch,
die Infos sind leider sehr dürftig.
Bekommt er noch Halbwaisenrente - prüfen - steht ihm zu. Wenn die Mutter das KG als „Nebenkosten“ einbehält, jedoch der Bedarfssatz auf Grund des Vermögens höher bewertet werden kann - braucht sie eigentlich das KG nicht. Der „Unterhalt“ wird im Sinne von Naturalunterhalt geleistet. Aber grundsätzlich besteht auch kein Unterhaltsanspruch nach dem Scheidungsrecht. Vater ist ja verstorben! Was man prüfen muss ist ein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe. Für seine Schulden muss er aber ohne hin selbst aufkommen. Er ist volljährig. Nicht abgeschlossene Ausbildung bedeutet nicht trotzdem arbeiten zu können. Wenn eine neue Ausbildung durch die Mutter weiter unterstützt wird, ist da aus meiner Sicht nix zu machen.

Gruß

Also Halbweisenrente bekommt er nicht.
Also wenn die Mutter weiterhin sagt keiner Unterstützung muss er halt mehr selber arbeiten?

Hallo,

da Ihr Freund volljährig ist und sich nicht mehr in Ausbildung befindet, hat er für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Es ist ihm jede Arbeit zuzumuten, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt auch im Familienrecht nicht den Beruf „Sohn“.

Grüße Andreas

Hallo.

Nun, da Ihr Freund wie Sie sagen zuhause bei seiner Mutter wohnt sorgt Sie ja in dieser Weise für seinen Unterhalt und muss deshalb weder Unterhalt noch Kindergeld bezahlen (wäre ja noch schöner wenn man eh alles bezahlt). Voraussetzung hierfür ist natürlich dass er seiner Mutter keine Miete bezahlt (ein angemessenes Kostgeld dürfte Sie sogar von Ihm verlangen). Ein nicht gezahltes Taschengeld kann man natürlich einklagen. Allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr möglich. Ob das auch Rückwirkend geht kann ich nicht sagen.

Im Klartext: So lange Ihr Freund bei seiner Mutter wohnt hat er wenig bis keine Chance da Geld heraus zu schlagen. Im Gegenteil: Wenn er zum Sozialamt geht wegen eigener Wohnung (womit er dann auch Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld von seiner Mutter hätte) wird er gesagt bekommen dass Ihm das Leben bei seiner Mutter bis zum 25. Lebensjahr zumutbar ist und er deshalb nichts bekommt. Die Krux dabei: Ab dem 25. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von der Mutter und keinen Anspruch auf Kindergeld.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Das müsst ihr klären!
Wenn er seine Schulden los werden will … wer soll die denn sonst zahlen?

Also Halbweisenrente bekommt er nicht.
Also wenn die Mutter weiterhin sagt keiner Unterstützung muss
er halt mehr selber arbeiten?

… ich bin hier nicht Spezialist.
Nur soweit:
Er könnte Unterhaltsansprüche haben (wärend der Ausbildung sowieso, was aber nach deren Abschluss/Abbruch gilt, weiß ich nicht), den Anspruch auf Kindergeld ebenso.
Unterhaltsansprüche wären gemäß den sog. „Düsseldorfer Tabellen“ zu berechnen.
Am besten zum Jugendamt gehen, beraten lassen.

VG

Hallo rushyyy!

Da muss ich dich leider enttäuschen.Seine Mutter leistet ja das Essen,die Wohnung usw.Er hat da leider nur diese eine Möglichkeit zum Sozialamt zu gehen dann wird nämlich diese Behörde versuchen den Unterhalt für Ihn bei der Mutter einzufordern.Vor allem wenn er das macht dann kostet ihn das nix und er hat die Möglichkeit von denen Geld zu bekommen.Ansonsten bleibt ihm nur eins-Vollzeit arbeiten zu gehen.
Lg zurück
easy rabbit

Hallo,
m.E. ist die Mutter zu nichts mehr verpflichtet. Sie hat ihm eine Ausbildung finanziert, was er daraus gemacht hat, ist seine Sache. Volljährig und somit voll geschäftsfähig ist er auch und somit selbst für sich verantwortlich. Alles andere sind persönliche Empfindungen. Alles Gute

Verwandte sind grundsätzlich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Hierzu gehört beispielsweise auch der Ausbildungsunterhalt.

Hallo rushyyyy,
generell sollte die Mutter ihren Sohn unterstützen, aber mal ganz ehrlich. Er hat die Ausbildung nicht geschafft, er hat doch aber die Möglichkeit es nochmal zu wiederholen. Wenn der Sohn bei der Mutter lebt, steht ihr das Kindergeld zu, da sie für den Lebensunterhalt zu sorgen hat. Hat dein Freund keine Arbeit wird wahrscheinlich auch das Kindergeld gestrichen werden. Wenn der Vater verstorben ist, dann steht im aber auch ein Teil des Vermögens zu (das ist leider nur durch einen Gang zum Anwalt zu klären. Taschengeld ist leider eine freiwillige Sache der Eltern. Sollte dein Freund ausziehen, müsste sie ihn bis 25 Jahre unterstützen, aber nur wenn er bereit ist auch zu arbeiten und nicht rumhängt.

lg