Frage zu 'FAQ 1129'

Liebe Wissende,

aus der derzeitigen Rechtslage heraus ist mir als juristischem Laien für das „Rechtbrett“ die o. g. Thematik und deren Anwendung durchaus verständlich und nachvollziehbar.

Außerdem bestreite ich nicht das Recht des Forenbetreibers, auch für andere Bretter dies vorzugeben - und als Nutzer muß ich mich danach richten.

Meine Frage ist: Wäre es in Betrachtung der derzeitigen Rechtslage zum Umfeld „rechtliche Beratung“ juristisch von Relevanz für den Forenbetreiber, wenn ein User z. B. im „Sozialbrett“ einen Hilferuf loslassen würde in der Form „Ich bin in Situation X - Was kann ich tun - Welche Aussichten habe ich?“ und ein anderer User darauf antwortet: „Ich würde gemäß Y vorgehen - Nach meiner Erfahrung sind Deine Aussichten Z!“

(mal völlig abgesehen von der derzeitigen Unmöglichkeit dieses Threads in diesem Forum, da die Vorgaben des Betreibers unbedingt beachtet werden müssen…)

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Meine Frage ist: Wäre es in Betrachtung der derzeitigen
Rechtslage zum Umfeld „rechtliche Beratung“ juristisch von
Relevanz für den Forenbetreiber, wenn ein User z. B. im
„Sozialbrett“ einen Hilferuf loslassen würde in der Form „Ich
bin in Situation X - Was kann ich tun - Welche Aussichten habe
ich?“ und ein anderer User darauf antwortet: „Ich würde gemäß
Y vorgehen - Nach meiner Erfahrung sind Deine Aussichten Z!“

Du mußt ein Fallbeispiel draus machen, also nicht „ich bin…“ sondern „Angenommen eine Person X hat folgendes Problem…“ :wink: