Hallo
„Der durchschnittliche Uw-Wert beträgt: 1,0 W/m2K“
Durchschnitt wovon?
Keine Ahnung… das stand SO im Angebot des Anbieters.
Dann bitte ihn doch um nähere Erläuterung. Denn der U_w-Wert ist nicht nur von dem Material, sondern auch von den Bauteilabmessungen abhängig und sogar von der Neigung beim Einbau. DIN EN ISO 6946:2008-04.
Der U_w-Wert ist ein Bauteilkennwert, d.h.
verschiedene Fenster haben verschiedene U_w-Werte. Das w im
Index steht für window, das U bezeichnet den
Wärmedurchgangskoeffizienten.
Wie/Woran kann ich denn jetzt erkennen, ob dieser Uw Wert gut
ist *grübel*
Es gibt einzuhaltende Mindeststandards. Bei Fenstern nennt die EnEV die DIN 4108-2, und die nennt wiederum in sommerheißen Gebieten - Köln gehört dazu - den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes bei Fensterflächenanteilen > 7 % der Grundfläche bei Dachflächenfenstern, und der muss wegen § 48 Nr. 2 BauO NRW eigentlich überschritten sein, denn die fordert ein Fensterrohbaumaß von einem Achtel der Grundfläche.
"…Profilhersteller mit einer Außenwanddicke von 3,0 mm
Ein Fabrikant mit einer Außenwanddicke, soso. Na, ich hoffe,
der baut nicht so Fenster, wie er deutsche Sätze formuliert.
-)
ah - das ist dann wohl weniger gut von diesem Anbieter oder,
ist das irgendwie „unseriös“ dieses SO anzubieten?
Nein, das ist nur jemand, der keinen strukturierten Satz rausbringt. Über seine handwerklich-technischen Qualitäten sagt das weniger.
Sie
profitieren von 15 % größeren Außenwandstärken, einer bis zu
20 % höheren Bruchfestigkeit.
Gegenüber was, bzw. auf welchen Vergleichswert beziehen sich
diese Zahlen?
Tja - wenn ich das so wüßte - wie gesagt, ich bin ziemlich
ahnungslos in dieser Beziehung.
Dann lass dich halt aufklären. Wozu ist man schließlich Kunde?
Ja, das ist einerseits in der Tat so selbstverständlich
(nämlich Pflicht), dass es keiner Erwähnung bedarf - ebenso
könnte ich anbieten, mich bei der Lieferung an die StVO zu
halten - andererseits ist es schon wieder verdächtig
unspezifisch, also entweder ahnungslos oder bewusst
verschleiernd. Eben so, wie wenn in einem Handwerkerangebot
steht „Herstellung nach DIN“.
Klingt jetzt wohl nicht so unbedingt FÜR diesen Anbieter -
oder?
Die halten dich halt (zu Recht) für einen blutigen Anfänger und mit entsprechend wenig Substanz glauben sie, dich beeindrucken zu können und dir das sichere Gefühl zu verschaffen, es laufe schon alles nach Recht und Gesetz. Das ist auch sicher keine fliegende Truppe aus der Mongolei. Aber ebensowenig eine Truppe, die mit den Begriffen TRAV, TRLV, TRPV und BauPAVO NRW erwiesenermaßen etwas anfangen kann. Dabei sind das alles in NRW beim Fenstereinbau einzuhaltende Bestimmungen. Die ersten drei (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden/ punktförmig gelagerten/ linienförmig gelagerten Verglasungen) regeln die einzuhaltenden Normen bei der Verwendung von Verglasungen. Die BauPAVO NRW (Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten) bestimmt in § 7, dass jedes Bauprodukt mit einer Übereinstimmungserklärung (Ü-Zeichen) versehen sein muss. (Das kennst du ja bestimmt schon von der Dämmung und den Holzbauteilen des Dachstuhls.) Frag den Fensterbauer doch vorab mal nach einer Übereinstimmungserklärung/einem Übereinstimmungszertifikat nach den §§ 25-27 BauO NRW.
Es sollen nach meinem Wunsch, Fenster mit 3-Schreiben, und
zwar Sicherheitsglas und zum Lärmschutz eingebaut werden.
Es gibt da neben dem Schallschutz, der eher dein Privatvergnügen ist, auch noch weitere Vorschriften, etwa betreffend den Brandschutz von Dach und Fenstern oder die Mindest-Fensterfläche bei Aufenthaltsräumen. Außerdem wäre mir, gerade bei einem kunststoffgerahmten Dachflächenfenster, das Langzeitverhalten wichtig angesichts der verstärkten UV-Belastung am Einbauort. Und nicht zuletzt die Durchsturzsicherheit, aber das hatten wir ja schon.
O. k. die Fenster sollen in ein NEU ausgebautes Dachgeschoß
kommen, an diesem Dachgeschoß ist ALLES neu, d. h. der alte
Dachstuhl wurde abgerissen und erneuert mit allen
größtmöglichen Dämmungen. Die Arbeiten wurden von einer Firma
Zimmerer-Meister und einer Dachdecker-Firma -auch Meister-
ausgeführt.
Dann lass dir doch von diesen - und später vom Fensterbauer - mal eine „Unternehmererklärung nach § 26a EnEV“ vorlegen - oder hast du die schon?
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__26a.html
Ah - wo könnte ich den irgendwie eine fachliche Hilfe bekommen
möglichst zu einem nicht ssoo hohen Preis?
Das ist wie mit den Fenstern - Qualität hat ihren Preis.
Für eine solche Sanierungsmaßnahme hätte ich mir als Laie z. B. einen Architekten geholt, davon gibt es in Köln sicher einige tausend. Die wissen sicher mehr als ich, Fensterbau ist nämlich weiß Gott nicht mein Spezialgebiet, und mit den örtlichen Bauvorschriften kennen sie sich auch besser aus. Oder noch besser: Die IHK Köln nennt als spezialisierten Sachverständigen
ALTMEYER, Frank, Dipl.-Ing. (FH)
IBFT- Ingenierbüro für Fenster und
Fassadentechnik
Friesenstr.49, 50670 Köln
Tel.: 0221 27749735
Fax: 0221 27749736
Mobil: 0163 3982101
E-Mail: [email protected]
Fenster, Türen und Fassaden aus
Kunststoff und Aluminium
(Zweigniederlassung, bestellt von der
IHK Saarland)
Besser, als wenn dir weiterhin nie zuvor gehörte Begriffe um die Ohren fliegen.
Ich danke Dir wirklich sehr.
Bitte sehr.
Gruß
smalbop