Frage zu Flüssiggas und Verträge

Hallo Leute,
meine verstorbene Mutter hatte einen Gastank gemietet und von der Firma Gas geliefert bekommen. Dann hat sie irgenwann mal erzählt sie hätte den Tank gekauft. Dazu müsste sie noch eine Versicherung abschliesen und das hat sie dann auch getan. Ich habe mich nicht weiter um die Sache gekümmert.
Nun wollte ich zum ersten mal Gas bestellen und habe Firma X angreufen.
Daraufhin wurde mir gesagt das der Vertrag mit meiner Mutter beim ableben automatisch erlischt und ich kein Gas bekommen kann bevor ich nicht einen neuen, mind. 1 Jahr laufenden Vertrag abschliesen würde.
Bei meiner Frage ob ich denn nen anderen Anbieter zum Befüllen kommen lassen kann sagte mir der Mensch das das nicht geht weil der Tank ja von Ihnen wäre.
Versteh ich nicht. Leider haben wir keine Unterlagen von meiner Mutter gefunden die den Vorgang vor Jahren mal aufzeigen würde.
Nun habe ich mir einen neuen Vertrag erst mal zuschicken lassen damit ich Gas bekomme.
Jetzt steht da in dem Vertrag zum Gasbefüllen das der Tank Eigentum und nicht zur Miete ist???

Jetzt versteh ich nichts mehr. Hat der Mensch mir blödsinn erzählt?
Was für Arten von Verträgen gibt es bei so einer Sache und wie kann ich raus bekommen von wem jetzt der Tank ist?

Kann mir da einer von euch was zu sagen?

mfg

Bert

Hallo Leute,
meine verstorbene Mutter hatte einen Gastank gemietet und von
der Firma Gas geliefert bekommen. Dann hat sie irgenwann mal
erzählt sie hätte den Tank gekauft. Dazu müsste sie noch eine
Versicherung abschliesen und das hat sie dann auch getan. Ich
habe mich nicht weiter um die Sache gekümmert.
Nun wollte ich zum ersten mal Gas bestellen und habe Firma X
angreufen.
Daraufhin wurde mir gesagt das der Vertrag mit meiner Mutter
beim ableben automatisch erlischt und ich kein Gas bekommen
kann bevor ich nicht einen neuen, mind. 1 Jahr laufenden
Vertrag abschliesen würde.
Bei meiner Frage ob ich denn nen anderen Anbieter zum Befüllen
kommen lassen kann sagte mir der Mensch das das nicht geht
weil der Tank ja von Ihnen wäre.
Versteh ich nicht. Leider haben wir keine Unterlagen von
meiner Mutter gefunden die den Vorgang vor Jahren mal
aufzeigen würde.
Nun habe ich mir einen neuen Vertrag erst mal zuschicken
lassen damit ich Gas bekomme.
Jetzt steht da in dem Vertrag zum Gasbefüllen das der Tank
Eigentum und nicht zur Miete ist???

wenn er gemietet wäre, hättest du schon längst dementsprechende
rechnungen bekommen!

Jetzt versteh ich nichts mehr. Hat der Mensch mir blödsinn
erzählt?

meiner meinung nach ja!

Was für Arten von Verträgen gibt es bei so einer Sache und wie
kann ich raus bekommen von wem jetzt der Tank ist?

vielleicht findest du noch unterlagen bei den versicherungen!?

Kann mir da einer von euch was zu sagen?

ich würde mir einen anderen gaslieferanten suchen, außerdem gibt
es auch dort, wie beim heizöl, verschiedene lieferungsoptionen
bezüglich preise, lieferzeiten, etc.

mfg
gerd

Hallo Leute,
Kann mir da einer von euch was zu sagen?

ich würde mir einen anderen gaslieferanten suchen, außerdem
gibt
es auch dort, wie beim heizöl, verschiedene lieferungsoptionen
bezüglich preise, lieferzeiten, etc.

Wenn möglich kannst du auch mal bei dem regionalen Anbieter nachfragen, wie es mit Erdgas aussieht. Da sind die Gaspreise (zumindest bei uns) noch deutlich günstiger, als bei Flüssiggas.

Da der Tank scheinbar wirklich euer Eigentum ist, seid ihr auch für die regelmässigen Prüfungen verantwortlich. (sprich: ohne aktuelle Prüfung keine Füllung! Die Prüfungsunterlagen dürfen nur ein bestimmtes Alter haben…)

Bei einer evtl. Umrüstung auf Erdgas werden von den meisten Anbietern für Altbauten Subventionen von rund 800Euro für den Neuanschluss angerechnet. Die Umrüstung des Brenners durch einen Fachbetrieb ist auch recht günstig und kann im Rahmen einer normalen Wartung durchgeführt werden. (Es werden dabei die Brenner-Düsen getauscht.)
Vorteil Vom Erdgas ist in jedem Fall, dass der Tank beseitigt werden kann. (unserer war gemietet. Die jährlichen Mietkosten lagen höher als die einmalige Umrüstung auf Erdgas. Und der Vermieter hatte den Tank abzuholen…) Wäre der Tank unser Eigentum gewesen, hätte ich ihn möglicherweise als Regenwassertank vergraben…

(ja, ich weiss - Restgas etc.! Bestimmte Sicherheitsmassnahmen müssen dabei schon beachtet werden…)

cu, Jan

Info
Hallo,
habe eine Rechnung gefunden bei der meine Mutter eine „einmalige Rest-Nutzungsgebühr“ entrichtet hat.
Nach Rücksprache mit einem Herrn bei Firma X bedeutet das, dass der Tank weiterhin Eigentum der Firma ist aber das halt keine Mieten mehr zu entrichten sind. Man hat also einmalig alle Mieten bezahlt.

Meint ihr so etwas gibt es und das ist jetzt die Wahrheit?
Sollte man das mal von nem Anwalt überprüfen lassen?

Mir läuft auf jeden Fall die Zeit weg. Ich brauche Gas.

mfg

Bert

Hallo,

Morgen.

habe eine Rechnung gefunden bei der meine Mutter eine
„einmalige Rest-Nutzungsgebühr“ entrichtet hat.
Nach Rücksprache mit einem Herrn bei Firma X bedeutet das,
dass der Tank weiterhin Eigentum der Firma ist aber das halt
keine Mieten mehr zu entrichten sind. Man hat also einmalig
alle Mieten bezahlt.

Meint ihr so etwas gibt es und das ist jetzt die Wahrheit?

Das gibt es tatsächlich. Unser Nachbar hatte eine ähnliche Formulierung auf der Rechnung stehen und musste auch keine weitere Miete mehr zahlen. (Er hat das Teil jetzt wg. Umstellung auf Erdgas abholen lassen.) Fraglich ist aber, ob du jetzt wieder Miete für den Tank bezahlen musst - weil ja ein neuer Vertrag geschlossen werden muss…
Dass der Tank weiterhin der Firma X gehört, hat für dich den Vorteil, dass du dich um die Prüfungen nicht selbst kümmern musst. Dafür ist die Firma zuständig. Auch hat die Firma im Moment die Abholkosten zu tragen. Der Tank (Gefahrgut!) steht auf deinem Grundstück und du hast (noch) keinen Vertrag; bist also auch nicht für die Entfernung zuständig.

Mir läuft auf jeden Fall die Zeit weg. Ich brauche Gas.

…dumm, dass es gerade kalt wird, sonst könntest du dir die Zeit nehmen und alle Möglichkeiten ausgiebig überdenken. Ein Erdgasanschluss z.B. dauert je nach Anbieter von Antragstellung bis Inbetriebnahme 4-6 Wochen. Da ist es geistreicher ein Jahresvertrag in Kauf zu nehmen und sich im Sommer nach Alternativen umzusehen und Infos einzuholen. Die Arbeiten könnten dann rechtzeitig vor Vertragsende durchgeführt werden, damit der Brennerbetrieb nahtlos weiterlaufen kann (egal, welchen Lieferant/Brennstoff man wählt).

CU Jan

Hallo,
du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Erdgasanschluss ist schon in Auftrag aber bis die die Leitung verlegt haben wird es ca Feb.

Ich werde den Vertrag mit meiner Schwester auf Erbengeneinschaft laufen lassen und dann spätestens im Sommer wieder kündigen oder aber der neue Eigentümer des Hauses macht damit dann was er will.

mfg

Bert