Hallo liebe Wissenden,
eine junge Kollegin (Azubi) möchte gerne in eine eigen kleine Wohnung ziehen und hat auch schon eine in Aussicht. Da kein Kontakt zu ihren Eltern besteht bat sie mich, mir den Mietvertrag anzusehen, ob das so „in Ordnung wäre“. Allerdings bin ich da selbst recht unbeholfen. Vor allem folgende Formulierung zur Mietzeit verstehe ich nicht ganz:
„§2 Mietzeit
Die Mietzeit läuft vom 1.5.2020 bis 30.4. 2023 und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht vom Mieter mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt sauber, im Zustand wie zur Übergabe, zu übergeben und die erhaltenen Schlüssel auszuhändigen.“
Unter §4 heißt es:" Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, zum Ablauf des übernächsten Monats, wobei die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgt sein muss.
Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter."
Hier steige ich nicht so ganz durch. Muss sie jetzt mindestens bis 2023 in der Wohnung bleiben (bzw dafür zahlen) oder könnte sie auch vorher ausziehen? Mit welcher Frist dann? 1 oder 3 Monate? Und was ist nach den drei Jahren? Muss sie definitiv am 30.04.23 ausziehen? Oder kann der Vertrag dann verlängert werden? Bezieht sich die Zeitangabe von 1 Monat auf die Zeit zwischen 2020 und 2023 oder auf die Zeit danach? Kann der Vermieter auch vorher kündigen? Mich verwirrt die Angabe einmal 1 Monat, einmal 3 Monate. Worauf beziehen sich die 3 Monate?
Meine Kollegin will unbedingt in diese Wohnung ziehen, da sie dringend eine Unterkunft braucht, wichtig ist ihr/mir nur zu verstehen, was genau Sache bzgl der Mietdauer ist, damit sie schon jetzt weiß, wie sie später planen kann/muss.
Mir ist klar dass die Sache wohl recht einfach ist, aber ich bin selbst gerade überfordert. Kann mir jemand das Ganze in anderen Worten erklären?
Vielen Dank und viele Grüße