Frage zu Fragebogen vom Finanzamt

Hallo wenn man zu zweit eine GbR gründet und dann den Fragebogen vom Finanzamt ausfüllt.
Muss man dann was ausfüllen bei Gründungsform? Als GbR so einen Gesellschaftsvertrag? Was bedeutet „Art der Beteiligung“
> und "Anteil am Ergebnis (in %Bruchteil) und Finanzamt/Steuernummer
> Was muss man da so eintragen, bei bei Art der Beteiligung reinschreiben? Hätte
> dortauf „atypischer Gesellschafter“ getippt, wenn man zuweit ist und
> beide Gegenstände und Geld in die Firma gesteckt hätten. Was ist wenn man kein Gewinn als Gesellschafter haben möchte sondern alles in die Firma investiert???

Vielen Dank
> schonmal im Vorraus Gruß Chris

Servus Chris,

Muss man dann was ausfüllen bei Gründungsform?

Die meisten der in diesem Fragebogen geforderten Angaben sind nicht durch Abgabenordung oder Einzelsteuergesetze gedeckt. Insofern muss man nicht, falls man Wert drauf legt, von vornherein als Problemfall geführt zu werden. Falls man darauf keinen Wert legt, ist es nützlich, die Frage genau so zu beantworten, wie die Antworten vorgegeben sind: Erfolgt die Gründung durch

  • Neugründung?
  • Übernahme?
  • Verlegung?
  • Umwandlung?

Als GbR so einen Gesellschaftsvertrag?

Der besteht bereits, wenn die GbR besteht. Mündlich oder schriftlich.

Was bedeutet „Art der Beteiligung“

Wo steht das denn in dem Fragebogen? - Jedenfalls heißt die Art der Beteiligung eines Gesellschafters an einer GbR „Gesellschafter“. Atypisch, still etc. täte ich in diesem Fall schnell wieder vergessen.

> und "Anteil am Ergebnis (in %Bruchteil)

Nungut, zwischen 1 und 99 ist da alles möglich. Wie es halt zwischen den Gesellschaftern vereinbart ist.

und Finanzamt/Steuernummer

Finanzamt ist das Finanzamt, Steuernummer die Steuernummer - was genau ist die Frage?

Was ist wenn man kein Gewinn als Gesellschafter haben möchte
sondern alles in die Firma investiert?

Das hat erstmal nichts miteinander zu tun. Der Gesellschafter einer GbR muss seinen anteiligen Gewinn nicht entnehmen, er kann ihn natürlich in der Gesellschaft lassen. Bloß: Der Gewinn geht dadurch nicht weg. Gewinn = Ertrag minus Aufwand, egal wie er verwendet wird.

Wenn der anteilige Gewinn nicht entnommen wird, muss er trotzdem versteuert werden.

Schöne Grüße

MM

okay, bei Steuernummer muss dort die Steuernummer der Firma rein oder die Steuernummer der jeweiligen einzelnen Gesellschaftern?

Bei Art der Beteiligung, wenn es 2 Gesellschafter mit gleichem Anteil und gleichen Einlagen gibt, wären das dann atypische Gesellschafter ?
Und der prozentsatz wäre dann ja 50% bei jedem…?
Danke schonmal

Servus,

dort, wo nach Steuernummer bzw. Aktenzeichen der Gesellschaft (nicht: der Firma) gefragt wird, muss diese rein. Wenn die steuerliche Erfassung der Gesellschaft erst erfolgt, gibt es noch keine Steuernummer, allenfalls ein Aktenzeichen, unter dem der Fragebogen angefordert worden ist.

Dort, wo nach den Steuernummern der beteiligten Gesellschafter gefragt ist, müssen diese rein.

Wenn Du genau bezeichnest, von welchem Fragebogen genau Du sprichst (es gibt verschiedene Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, jeder davon hat eine andere Überschrift), von welchem Abschnitt des Fragebogens die Rede ist, und wie genau das Feld im Formular bezeichnet ist, kann man das etwas genauer sagen.

Bei Art der Beteiligung, wenn es 2 Gesellschafter mit gleichem
Anteil und gleichen Einlagen gibt, wären das dann atypische
Gesellschafter?

Nein, das sind ganz schlicht Gesellschafter einer GbR. Weder atypisch noch still noch irgendwas anderes.

Und der prozentsatz wäre dann ja 50% bei jedem…?

Das kommt drauf an, was vereinbart ist. Wenn nichts besonderes vereinbart ist, 50:50 bei zwei Gesellschaftern. Unabhängig von deren Beiträgen zur Gesellschaft - § 722 BGB. Wenn etwas anderes vereinbart ist, gilt dieses.

Schöne Grüße

MM