Frage zu Garantie

Hallo,

Ich verstehe Dein Statement hier so, dass in diesem Fall die
Ware nicht zurückgegeben werden kann. Bedeutet für die
Verkäuferin, sie braucht auf die Reklamation nicht reagieren.
Ist das richtig oder falsch?

richtig.

Gruß

S.J.

Danke!!!

Hallo,

ich bezog mich auf dein Statement:

„Wer privat etwas verkauft an privat hat nach Faustregel keine Gewährleistung und auch keine Garantie zu übernehmen.“

Das ist Quark. Der Ausschluss der Gewährleistung bedarf immer gesonderter Vereinbarung, ob Neu- oder Gebrauchtware. Daher steht das unter jedem EBay-Angebot und in jedem Muster-Autovertrag, ebenfalls auch in jedem Kaufvertrag über ein bebautes Grundstück. Deine Faustregel ist also falsch.

VG
EK

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