Frage zu Garantie / Gewährleistung

Hallo,

die Grundlagen zu Garantie und Gewährleistung sind mir bekannt. Dennoch habe ich zu einem konkreten Fall eine Frage.

Das Mainboard eines Notebooks geht kaputt. Die 2-jährige Garantie auf das Notebook ist abgelaufen.
Ein Online-Shop bietet jedoch an, für 180 Euro ein neues Mainboard einzubauen. Jetzt die Frage:

Da bekannt ist, dass das Mainboard wahrscheinlich nach einiger Zeit wieder kaputt geht, gibt der Onlineshop 6 Monate Garantie, die man wohl gegen Aufschlag auf 12 Monate verlängern kann.
Wofür brauche ich denn die Garantie, wenn ich doch 24 Monate Gewährleistung habe?

Danke!

Hallo,

die Grundlagen zu Garantie und Gewährleistung sind mir
bekannt. Dennoch habe ich zu einem konkreten Fall eine Frage.

Wofür brauche ich denn die Garantie, wenn ich doch 24 Monate
Gewährleistung habe?

offensichtlich sind Dir die Grundlagen zu Garantie und Gewährleistung nicht bekannt.

Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Sachmangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt nun also ein Sachmangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie, dass eine Sache eine definierte Zeit ncht kaputt geht, bzw. dass in diesem Fall kostenlos repariert oder ausgetauscht wird. Diese Garantie tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Wie Du nun also siehst, sind Garantie und Gewährleistung zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Gruß

S.J.

Hallo,

doch, die Grundlagen, so wie du sie mir hier erklärt hast sind mir bekannt.
Alles was du hier geschrieben hast, weiß ich bereits.
Ich frage mich, wieso mir der Händler gegen Aufpreis eine 6, bzw. 12-Monats-Garantie verkaufen will. Hier greift doch eh die Sachmängelhaftung. Warum soll ich eine 6 Monats-garantie kaufen, wenn ich doch eh auf die Gewährleistungspflicht innerhalb der ersten 6 Monate zurückgreifen kann!?!

Hallo,

Ich frage mich, wieso mir der Händler gegen Aufpreis eine 6,
bzw. 12-Monats-Garantie verkaufen will. Hier greift doch eh
die Sachmängelhaftung. Warum soll ich eine 6 Monats-garantie
kaufen, wenn ich doch eh auf die Gewährleistungspflicht
innerhalb der ersten 6 Monate zurückgreifen kann!?!

weil nicht jeder Defekt ein Sachmangel ist, der bei Gefahrübergang schon vorhanden war?

Eine Garantie deckt idR. auch Defekte und Mängel, die erst nach Gefahrübergang entstanden sind.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Du alles verstanden hast…

Gruß

S.J.

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Da man mehr oder weniger weiß, dass das neue Mainboard auf Grund eines technischen Fehlers wieder kaputt geht, stelle ich diese Frage.
Ein bestimmter Grafikchip, der mittlerweile vom Markt genommen wurde ist hierdrauf verbaut. Leider mit einem Fehler. Deshlab ist der Defekt schon vorprogrammiert. Die Frage ist ja, ob man dann nicht sagen kann, dass der Fehler schon beim Kauf vrohanden war, da dies ein bekannter immer wieder auftretender Fehler ist.

Hallo,

Ein bestimmter Grafikchip, der mittlerweile vom Markt genommen
wurde ist hierdrauf verbaut. Leider mit einem Fehler. Deshalb
ist der Defekt schon vorprogrammiert. Die Frage ist ja, ob man
dann nicht sagen kann, dass der Fehler schon beim Kauf
vrohanden war, da dies ein bekannter immer wieder auftretender
Fehler ist.

Dann wäre es möglich. Allerdings nicht mit

Da man mehr oder weniger weiß …

sondern mit einem stichhaltigen Nachweis, dass (die Kombination aus Mainboard und) Chip bei Auslieferung einen Sachmangel aufwies.

Grüße
Tommy

Da man mehr oder weniger weiß, dass das neue Mainboard auf
Grund eines technischen Fehlers wieder kaputt geht, stelle ich
diese Frage.

Nun ja. Dann dürfte sowieso http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html greifen.

Ein bestimmter Grafikchip, der mittlerweile vom Markt genommen
wurde ist hierdrauf verbaut. Leider mit einem Fehler. Deshlab
ist der Defekt schon vorprogrammiert. Die Frage ist ja, ob man
dann nicht sagen kann, dass der Fehler schon beim Kauf
vrohanden war, da dies ein bekannter immer wieder auftretender
Fehler ist.

Sagen kann man viel. Beweisen wird schon schwieriger.

Gruß

S.J.