2001 hatten wir noch eine gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten, damit ist es in jedem Fall vorbei.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher kann er auch die Bedingungen festlegen. Bleibt also nur, nachzulesen was in den schriftlichen Garantiebedingungen steht, oder z.B. im Internet nachzusehen…
Bei einem Garantiefall wer zahlt für die anfallenden
Portokosten, wenn ich das Gerät zum Händler schicke ?
Schickste das ding unfrei, dann der Empfänger des Paketes. Dabei ist es aber besser die lieferung vorher anzukündigen, da sie sonst evtl. nicht angenommen wird.
Schau in die Garantiebedingungen:
Häufige Formulierung: Reklamationen sind portofrei zu senden. Und dann evtl.: Die Portokosten werden erstattet.