Frage zu Gehältern

Hallo,

im Bekanntenkreis ist die Frage aufgekommen wir es mit Gehältern von GmbH-Gesellschaftern aussieht, die sich in der Gründungsphase befinden. Wäre es grundsätzlich möglich einen Arbeitsvertrag zu gestalten z. B. mit 1,- Euro Grundgehalt plus hohem Provisionsanteil?

Gleiche Frage andere Voraussetzungen, ist es auf der anderen Seite möglich genauso mit Mitarbeitern zu verfahren?

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

im Bekanntenkreis ist die Frage aufgekommen wir es mit
Gehältern von GmbH-Gesellschaftern aussieht, die sich in der
Gründungsphase befinden. Wäre es grundsätzlich möglich einen
Arbeitsvertrag zu gestalten z. B. mit 1,- Euro Grundgehalt
plus hohem Provisionsanteil?

Machen kann man das, aber das FA wird dann uU das Gehalt bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkennen (Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung)

Gleiche Frage andere Voraussetzungen, ist es auf der anderen
Seite möglich genauso mit Mitarbeitern zu verfahren?

Prinzipiell ja, wenns keinen allgemein gültigen TV gibt.

Hallo nochmal,

im Bekanntenkreis ist die Frage aufgekommen wir es mit
Gehältern von GmbH-Gesellschaftern aussieht, die sich in der
Gründungsphase befinden. Wäre es grundsätzlich möglich einen
Arbeitsvertrag zu gestalten z. B. mit 1,- Euro Grundgehalt
plus hohem Provisionsanteil?

Machen kann man das, aber das FA wird dann uU das Gehalt bei
der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkennen (Stichwort
verdeckte Gewinnausschüttung)

Ziel ist es eine rechtlich saubere Lösung zu finden, wie die Themen:

Gehalt des GGF und Gehalt der angestellten Gesellschafter auf der einen Seite so niedrig wie möglich zu halten im Bereich des Fixums und eine Provision zu zahlen, die der Arbeit entspricht.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird gar nicht angestrebt, nur möchten die 3 eben verhindern, dass sie sich aus welchen Gründen auch immer 2000 Euro Gehalt ans Bein binden müssen und können dann sich selbst nicht bezahlen . . .

Viele Grüße

Andreas

nur möchten die 3 eben verhindern, dass sie sich aus welchen
Gründen auch immer 2000 Euro Gehalt ans Bein binden müssen und
können dann sich selbst nicht bezahlen . . .

Dann sollen sie doch vorerst mal überhaupt kein Gehalt vereinbaren, dann gibts auch keine Probs.

geht das denn? Einfach „kein“ Gehalt vereinbaren?

Die andere Frage ist einfach, wie können die drei Provision verdienen ohne dass es als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.

geht das denn? Einfach „kein“ Gehalt vereinbaren?

Ja, problemlos

Die andere Frage ist einfach, wie können die drei Provision
verdienen ohne dass es als verdeckte Gewinnausschüttung
gewertet wird.

Gar nicht.

Oh, wenn ein „angestellter“ Gesellschafter also Provisionen verdient, dann ist das schon eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sorry meine Unwissenheit, aber wie verdient der Gesellschafter dann legal Geld? Also ich meine jetzt an meinem Beispiel.

Mit einem Festgehalt!
Vielleicht sollten sich diese fiktiven Gesellschafter von einem fiktiven Steuerberater beraten lassen, der dann auch die fiktiven Bilanzen der fiktiven GmbH erstellt, weil es sonst ganz schnell zu einem fiktiven Problem mit dem fiktiven Finanzamt kommen kann…

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Hallo Clematis

Vielleicht sollten sich diese fiktiven Gesellschafter von
einem fiktiven Steuerberater beraten lassen, der dann auch die
fiktiven Bilanzen der fiktiven GmbH erstellt, weil es sonst
ganz schnell zu einem fiktiven Problem mit dem fiktiven
Finanzamt kommen kann…

) I am amused! :smile:

Dafür gab’s von mir ein fiktives Sternchen.

Gruß,
LeoLo