Frage zu geistigem eigentum

angenommen ein beliebiger fanclub hat seit 30 jahren eine beliebige zeichnung im logo. plötzlich entscheidet sich ein anderer fanclub diese logodesign irgendwo zu kaufen und benutzt nun dieses. kann erster genannter zweitem unter berufung auf geistiges eigentum untersagen?

Guten Abend!

… ein … fanclub hat seit 30 jahren eine
beliebige zeichnung im logo.

Im Logo des Fanclubs ist vermutlich keine beliebige Zeichnung, sondern eine ganz bestimmte Zeichnung zu sehen. Dabei stellt sich die Frage nach der Urheberschaft an der Zeichnung und ob der Fanclub jemals in den Besitz der Nutzungsrechte an dieser Zeichnung gekommen ist.

plötzlich entscheidet sich ein anderer fanclub diese logodesign :irgendwo zu kaufen…

Der andere Fanclub hat möglicherweise Nutzungsrechte an der Zeichnung erworben.

und benutzt nun dieses. kann erster genannter zweitem unter
berufung auf geistiges eigentum untersagen?

Ohne Klärung der Fragen

  • ob der erstgenannte Fanclub jemals Nutzungsrechte erworben hat und
  • ob und welche Nutzungsrechte der neu aufgetauchte Club erworben hat, kommt man zu keiner Antwort.

Gruß
Wolfgang

PS: Die Shift-Taste darf man ohne Verletzung fremder Rechte benutzen. Deshalb ist niemand gezwungen, Leser mit durchgängiger Kleinschreibung zu malträtieren. Das ist nämlich nicht modern und cool, sondern einfach nur falsch und schwer leserlich.