Frage zu Gesellschaftern

Koennen Vorstaende einer AG (Ein Vorstand und der Vorstandsvorsitzende) ohne weiteres Chefs in einer GmbH sein die im gleichen Sektor arbeitet?

Hallo Wolfgang !

Wenn Deine Frage darauf abzielte, ob eine Vorstandstätigkeit „ohne weiteres“ mit einer Geschäftsführertätigkeit zu vereinbaren ist, dann ist die Frage zu bejahen. Wenn Du nun „Gesellschafter“ ins Spiel bringst, ist Deine Frage vielseitig interpretierbar. Prinzipiell:

„Ohne weiteres“ dürfen Vorstände anderen Beschäftigungen nachgehen; das ist m.E. in den meisten Fällen auch gut so. Ob und wie sie sich nun an „konkurrierenden Unternehmen“ beteiligen dürfen regelt der entsprechende Vertrag.

Die Kombination Vorstand einer AG und (geschäftsführender) Gesellschafter ist selbst in unserem „unternehmerfreundlichen“ Land (noch) nicht strafbar.

Grüße,
speedofthoughts

Hallo Speedofthoughts,

Danke fuer deine Antwort. Als Arbeitgeber muss man doch auch ganzen Einsatz bringen, mal von einem kleinen (angemeldeten) Nebenjob mal abgesehen und ein Vorstandsmitglied kann einfach so nebenbei noch Geschaeftsfuehrer von anderen Firmen sein? Wohlgemerkt keine Firmengruppe, sondern voneinander unabhaengige Firmen.

Meine Frage zielt in eine andere Richtung. Die AG ist ein IT-Dienstleister und hat seit einiger Zeit massive Gehaltsrueckstaende. Nun werden neue Auftraege mehr und mehr ueber diese GmbH abgewickelt und von der AG als Subunternehmer ausgefuehrt. Wie verhaelt es sich bei einer Insolvenz? Meines Wissens beschaeftigt die GmbH keine MA’s.

Ciao

Wolfgang

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Freies Land
Hallo Wolfgang,

wie ein Unternehmen seine Geschäfte abwickelt, ist seine freie Entscheidung. Da kann die GmbH die AG beauftragen. Kein Problem.

Gruss Christian

Hallo,

ich schlage eine Blick in § 88 Aktiengesetz vor:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__88.html

Gruß,
Christian

Hallo Wolfgang !

Wohlgemerkt keine Firmengruppe, sondern voneinander
unabhaengige Firmen.

Bist Du Dir sicher bzw. sind Dir die Besitz- und Begünstigungsverhältnisse an der GmbH bekannt ?

Meine Frage zielt in eine andere Richtung. Die AG ist ein
IT-Dienstleister und hat seit einiger Zeit massive
Gehaltsrueckstaende. Nun werden neue Auftraege mehr und mehr
ueber diese GmbH abgewickelt und von der AG als Subunternehmer
ausgefuehrt. Wie verhaelt es sich bei einer Insolvenz? Meines
Wissens beschaeftigt die GmbH keine MA’s.

Prinzipiell keine unübliche Praxis, um Gewinne „woanders“ anfallen zu lassen.

Ciao for now,
speedofthoughts

Hallo Christian,

88 AktG begründet -wenn relevant und nicht vertraglich ausgehebelt- maximal einen Schadensersatzanspruch. Ein evtl. Verstoß gg. 88 AktG erfüllt nicht zwangsläufig (sondern in den mir bekannten Fällen eher selten) die Tatbestandsmerkmale der Untreue.

Wenn -wie im vorliegenden Falle- selbst Mitarbeiter von der vorgestellten GmbH Kenntnis haben und offensichtlich nicht versucht wird, durch den Einsatz von Dritten eine Verbindung zu verschleiern, dann dürfte die formale Zustimmung des Aufsichtsrates kein wirklicher Hinderungsgrund sein.

Analytisch/Theoretisch betrachtet hast Du jedoch recht: Wenn die gesetzlichen Regelungen/ § 88 AktG greifen, dann muss zur Verhinderung eines Schadenersatzanspruchs die Zustimmung des AR eingeholt werden.

Gruß,
speedofthoughts

Hallo Speedofthoughts,

Die genauen Besitz-/Beguenstigungsverhaeltnisse der betreffenden GmbH sind mir nicht bekannt. Im Impressum sind, wie schon geposted, der Vorstandsvorsitzende und der Finanzchef der AG als Geschaeftsfuehrer genannt.

Yep, aber wie sieht es aus wenn die AG die schon seit einiger Zeit (2 Jahren) finanzielle Schwierigkeiten hat, Insolvenz anmeldet. So koennte man doch auf einem Schlag wieder im Geschaeft sein. Wie gesagt ist auch die Firmenadresse die selbe und die Mitarbeiter der AG fuehren die Auftraege der GmbH durch. Da es sich um einen IT-Dienstleister handelt wird da ueberhaupt keie Masse vorhanden sein. Die meisten Vertraege laesst man dann ueber die GmbH laufen. Ist das legal moeglich.

Ich frage, da mir die Firma noch zirca vier Monatsgehaelter schuldet und nur drei durch das Insolvenzausfallgeld gedeckt waeren.

Danke nochmal fuer deine Antwort

Wolfgang

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