Frage zu Gewährleistung & Folgeschäden

Hallo,
ich habe eine Frage zu Folgeschäden.
Angenommen ein Laptop wird innerhalb der 2 jährigen Garantiezeit defekt,z.b. am Netzteil.
Dieses wird in reparatur gegeben und auf kosten des herstellers repariert.
durch den defekt sei ein folgeschaden aufgetreten,(z.b. akku defekt) welcher nicht repariert wurde, da für dieses defekte teil nur eine 6 monatige garantie gilt.
wie wäre nun der korrekte sachverhalt?
möglichkeit 1:der folgeschaden ist ein normaler defekt und fällt nicht unter die 2-jährige garantie, sondern nur unter die verkürzte 6monatige
möglichkeit 2:da ein folgeschaden vorliegt unterliegt dieses auch der 2-jährigen garantie.

vielen dank

j.humpert

Ich verstehe deine Frage nicht: Der Akku ist defekt, und der Folgeschaden ist, dass der Akku defekt ist? Hä?

Außerdem: Welche Garantie gilt, kannst du allein wissen. Es gibt keine gesetzlichen Garantieansprüche, da musst du schon in deinen Unterlagen gucken, wie viel Garantie du hast.

Levay

Also nochmal zum besseren Verständnis:
Der ursprüngliche defekt sei ein defekter Netzteilanschluss.
Der Folgeschaden daraus ist ein ebenfalls nicht mehr zu gebrauchendes Akku.(Akku leidet unter defekten Netzteil=Folgeschaden)
laut den garantieunterlagen ist die allgemeine gewährleistung 2 jahre, für den akku 6 monate.
kann man nun erreichen, dass der folgeschaden auch als garantiefall(2jährig)betrachtet wird, statt nur 6 monate?