Frage zu Gewerbe, Firmenwagen und 1%-Regel

Hallo!

Angenommen man betreibt ein Gewerbe und beabsichtig sich einen Firmenwagen zu leasen, den man zum größten Teil betrieblich nutzen wird. Da man ihn jedoch auch privat nutzen möchte wäre wohl die 1%-Regel sehr interessant. Nun habe ich hier drei Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand schnell eine Antwort geben kann…

Wenn man sich einen Firmenwagen leasen möchte, muss man das dem Finanzamt direkt melden? Oder gibt man das einfach bei der nächsten Steuererklärung mit an ohne es dem Finanzamt vorher mitzuteilen?

Zudem sitze ich gerade an der Berechnung der 1%-Regel. Könnt ihr mir kurz sagen, ob ich die Berechnung richtig verstanden habe anhand des folgenden Beispiels:
Angenommener Jahres-Umsatz: 24.000€
Leasingraten gesamtes Jahr: -3.600€
KFZ-Versicherung und Steuer gesamtes Jahr: - 1.620€
Benzinausgaben gesamtes Jahr: - 1.800€
–> Das ergibt dann einen zu versteuernden Gewinn von 16.980€. So und nun wird es spannend. Angenommen der Listen-Neuwagenpreis beträgt 30.000€, so muss man nun laut 1%-Regel für 2013 300€ * 12 = 3.600€ zu den 16.980€ hinzurechnen.
Somit beträgt der zu versteuernder Gewinn 20.580€ und man müsste somit etwa 3.015€ an Steuern zahlen. Habe ich das so richtig gehandhabt oder muss man die 1%, also in diesem Fall 3.600€ im Jahr direkt an Steuern zahlen? Denke ich nicht oder?

Angenommen man möchte auf seinem Gewerbeschein zwei weitere Tätigkeiten hinzufügen lassen folgende Frage dazu: Wenn man auf einen Gewerbeschein drei unterschiedliche Tätigkeitsbereiche hat, muss man am Ende des Jahres für diese drei Tätigkeiten jeweils Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erstellen oder nur eine Gesamtübersicht? Ich hoffe ja einen einzigen Abschluss, damit man dort auch die Kosten eines Firmenwagens vom Gesamtumsatz aller Tätigkeitsbereiche abziehen kann.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal vorab!

Servus,

Wenn man sich einen Firmenwagen leasen möchte, muss man das
dem Finanzamt direkt melden?

Nein, der wird in der Überschussrechnung oder der GuV und in den Steueranmeldungen und -erklärungen berücksichtigt wie alle anderen betrieblichen Vorgänge auch. Stell Dir mal z.B. die Flotte der Telekom und ihrer Tochtergesellschaften vor - da wäre ein ganzer Stall voll Mitarbeiter auf beiden Seiten nur mit Erstellung und Entgegennahme der Meldungen beschäftigt.

Zudem sitze ich gerade an der Berechnung der 1%-Regel.

Der Ansatz ist grundsätzlich richtig, wenn man die vereinfachende Rechnung ohne USt mal beiseite lässt. Der Wert für die ESt ist aber viel zu hoch - ESt wird auf das zu versteuernde Einkommen festgesetzt, nicht auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.

Wenn man
auf einen Gewerbeschein drei unterschiedliche
Tätigkeitsbereiche hat, muss man am Ende des Jahres für diese
drei Tätigkeiten jeweils Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
erstellen oder nur eine Gesamtübersicht?

Wenn die drei Tätigkeitsbereiche nicht organisatorisch, technisch und wirtschaftlich getrennt sind, gibt es eine Überschussrechnung für alle. Es gibt Fälle, in denen eine Trennung steuerlich sinnvoll ist, aber wenn man eine solche Trennung haben möchte, muss man sie auch konsequent von der Handkasse bis zum Faxgerät und Telefonanschluss durchziehen.

So, und jetzt überlass ich es dem Mod zu entscheiden, ob er Deine Fragestellung so akzeptieren möchte oder nicht (ich hätte Deine Frage gelöscht, als ich früher mal den Job machte) - meine Antwort hab ich jedenfalls konform mit den Regeln im Forum formuliert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder