Frage zu Gewerbe (KFZ-Überführungen)

Hallo,

ich beabsichtige für ein Unternehmen, welches KFZ-Überführungen von A nach B durchführt zu arbeiten. Nun stellt sich die Frage, ob ich dies auf Lohnsteuerkarte mache oder -was dem Unternehmen lieber ist- auf Gewerbeschein.

Ist es korrekt, dass wenn ich das auf Gewerbeschein machen würde (also als selbstständiger Unternehmer), ich für sämtliche Schäden, die eventuell mit dem Auto passieren während ich sie überführe selbst verantwortlich bin? Dass heißt, ich bräuchte eine Betriebs-Haftpflichversicherung plus/inklusive einer Kfz-Handel/-Handwerk-Haftpflichtversicherung?

Hallo Marcus!

ich beabsichtige für ein Unternehmen, welches
KFZ-Überführungen von A nach B durchführt zu arbeiten. Nun
stellt sich die Frage, ob ich dies auf Lohnsteuerkarte mache
oder -was dem Unternehmen lieber ist- auf Gewerbeschein.

Ich stand vor kurzem vor derselben Frage.

Das Problem mit dem Gewerbeführen dabei ist:

* Da man nur für ein Unternehmen arbeitet, handelt es sich um eine „Scheinselbständigkeit“. Folglicherweise fallen unter anderem auch Sozialversicherungsbeiträge an. Die können dann u.U. immens hoch sein, sagen wir monatlich ab 350,- Euro. (Genaueres wird Dir die Krankenkasse sagen.) Das muss erst einmal erwirtschaftet werden!

* Vom Finanzamt aber wirst Du so behandelt, dass Du dafür eine Einkommenssteuererklärung machen musst, hast also ggf. nicht unerhebliche Nachzahlungen zu leisten.

Ist es korrekt, dass wenn ich das auf Gewerbeschein machen
würde (also als selbstständiger Unternehmer), ich für
sämtliche Schäden, die eventuell mit dem Auto passieren
während ich sie überführe selbst verantwortlich bin? Dass
heißt, ich bräuchte eine Betriebs-Haftpflichversicherung
plus/inklusive einer
Kfz-Handel/-Handwerk-Haftpflichtversicherung?

Meines Wissens nach sind die Fahrzeuge pauschal Vollkasko versichert, zumindest bei der Firma, mit der ich Kontakt hatte. Nachteil: 1000,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHP) ist empfehlenswert. Genaueres zu den Tarifen und Preisen solltest Du bei einem (unabhängigen, klassischen) Versicherungsmakler erfahren. Siehe Gelbe Seiten! - Alternativ kannst Du auch einmal, z.B. zum Preisvergleich, bei Deiner jetztigen (Privat-) Haftpflichtversicherung erfragen, wie „die“ dich eingruppieren würden.

Noch ein Hinweis allgemein, der versicherungtechnisch (Risikoeinstufung) relevant sein kann: Fahrzeugüberführung ist eine Dienstleistung, also weder mit Verkauf noch mit Reparatur verbunden.

Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.
Bei Detailfragen kannst Du Dich gerne auch mal per Mail melden.

Gruß & CU DannyFox64

Hallo,

noch ein Nachtrag zur Haftungsfrage:

heißt, ich bräuchte eine Betriebs-Haftpflichversicherung
plus/inklusive einer
Kfz-Handel/-Handwerk-Haftpflichtversicherung?

Bei einem Kfz-Schaden (Unfall, was auch immer) hat die Kfz-Versicherung „der Firma“ zu zahlen, das heißt in Vorleistung zu treten. Die Firma, für die Du arbeiten würdest, könnte dann aber (1) eine evtl. Selbstbeteiligung und (2) den Differenzbetrag von erhöhten Prämien von Dir verlangen. Dafür sollte dann Deine Betriebshaftpflicht leisten.

CU, DannyFox64

Also das sind mir irgendwie überall zuviel „meines Wissens“, „sollte“, „müsste“ usw drinne. Selbst wenn dann meine Betriebshaftpflicht für entstandene Schäden aufkommt und ich nicht zusätzlich eine Gewerbe/Handel-KFZ Haftpflicht bräuchte, ist selbst diese Betriebshaftpflicht ja nicht gerade günstig.

Noch dazu selbst für Sozialversicherung verantwortlich, selbst versteuern usw usf… ne ne, ich werde versuchen, das nun doch auf Lohnsteuer zu machen. Dann bin ich aus allem raus.

Hallo,

ich beabsichtige für ein Unternehmen, welches
KFZ-Überführungen von A nach B durchführt zu arbeiten. Nun
stellt sich die Frage, ob ich dies auf Lohnsteuerkarte mache
oder -was dem Unternehmen lieber ist- auf Gewerbeschein.

Hallo Marcus,

es könnte sich hier um eine Scheinselbständigkeit handeln.
Eine abhängige Beschäftigung liegt dann vor, wenn …
> eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber oder Auftraggeber besteht
> die Tätigkeit auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber ausgeführt wird
> der Auftraggeber Beschäftigte hat, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbständige
> der Unternehmer in die Weisungsgebundenheit und in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist - d.h. kein eigenes unternehmerisches Handeln vorliegt
> der Selbständige die Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen Arbeitnehmer verrichtet hat
> das Unternehmen ( Du ) kein Firmenschild o. Geschäftsräume besitzt
> das Unternehmen (Du) kein eigenes Briefpapier u. Visitenkarten hat

Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Scheinselbständigkeit festgestellt werden, so hat dies folgende Konsequenzen:
> die Sozialversicherungpflicht tritt ein
> muss die ausgewiesene Mehrwertsteuer zurückerstattet werden
> muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet werden
> als Scheinselbständiger hast Du auch arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten (z.Bsp. bezahlter Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit)

Weitere Antworten erhälst Du bei der Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen - Deutsche Rentenversicherung in Berlin.

Viel Glück

C. Inderfurth