Hallo Marcus!
ich beabsichtige für ein Unternehmen, welches
KFZ-Überführungen von A nach B durchführt zu arbeiten. Nun
stellt sich die Frage, ob ich dies auf Lohnsteuerkarte mache
oder -was dem Unternehmen lieber ist- auf Gewerbeschein.
Ich stand vor kurzem vor derselben Frage.
Das Problem mit dem Gewerbeführen dabei ist:
* Da man nur für ein Unternehmen arbeitet, handelt es sich um eine „Scheinselbständigkeit“. Folglicherweise fallen unter anderem auch Sozialversicherungsbeiträge an. Die können dann u.U. immens hoch sein, sagen wir monatlich ab 350,- Euro. (Genaueres wird Dir die Krankenkasse sagen.) Das muss erst einmal erwirtschaftet werden!
* Vom Finanzamt aber wirst Du so behandelt, dass Du dafür eine Einkommenssteuererklärung machen musst, hast also ggf. nicht unerhebliche Nachzahlungen zu leisten.
Ist es korrekt, dass wenn ich das auf Gewerbeschein machen
würde (also als selbstständiger Unternehmer), ich für
sämtliche Schäden, die eventuell mit dem Auto passieren
während ich sie überführe selbst verantwortlich bin? Dass
heißt, ich bräuchte eine Betriebs-Haftpflichversicherung
plus/inklusive einer
Kfz-Handel/-Handwerk-Haftpflichtversicherung?
Meines Wissens nach sind die Fahrzeuge pauschal Vollkasko versichert, zumindest bei der Firma, mit der ich Kontakt hatte. Nachteil: 1000,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHP) ist empfehlenswert. Genaueres zu den Tarifen und Preisen solltest Du bei einem (unabhängigen, klassischen) Versicherungsmakler erfahren. Siehe Gelbe Seiten! - Alternativ kannst Du auch einmal, z.B. zum Preisvergleich, bei Deiner jetztigen (Privat-) Haftpflichtversicherung erfragen, wie „die“ dich eingruppieren würden.
Noch ein Hinweis allgemein, der versicherungtechnisch (Risikoeinstufung) relevant sein kann: Fahrzeugüberführung ist eine Dienstleistung, also weder mit Verkauf noch mit Reparatur verbunden.
Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.
Bei Detailfragen kannst Du Dich gerne auch mal per Mail melden.
Gruß & CU DannyFox64