Hallo,
1.)Bis zu einem Freibetrag von 24.500€ Gewinn p.a. muss die Privatperson keine Gewerbesteuer zahlen.
2.)Bis zu einem Freibetrag von 8004€ p.a. muss die Privatperson keine Einkommenssteuer zahlen?
Im Prinzip ist das so richtig.
Können noch weitere Steuern seitens des Finanzamtes erhoben werden, oder muss mit keinen weiteren Kosten gerechnet werden, solange die Privatperson unter 8004€ Gewinn p.a. bleibt?
Spontan fällt mir da noch die Umsatzsteuer ein, die abgeführt werden muss, wobei hier die gezahlte Vorsteuer abgezogen werden kann. Ansonsten würde es dann sehr spezifisch. Es könnten je nach der verkauften Ware noch Verbrauchssteuern wie Tabak-, Kaffee-, Brantweinsteuer etc. in Frage kommen. Diese Steuern sind auch unabhängig vom Gewinn sondern hängen eben am Umsatz bzw. den verkauften Mengen.
Nach Möglichkeit auch mit offiziellen Quellen!
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/ zu Problemen der Einkommensteuer
http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html zu Problemen der Gewerbesteuer
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/ zu Problemen der Umsatzsteuer
Daneben wäre auch noch zu berücksichtigen, dass sich etwa auch bei Versicherungen Konsequenzen einstellen können.
Grüße