Ehefrau A ist Kontoinhaber und hat vor 13 Jahren ihren Ehemann B mit eintragen lassen. Da wie bereits gesagt keines der Kästchen angekreuzt ist, stellt sich hier die Frage ob der Ehemann B bei Tod der Ehefrau A weiterhin berechtigt ist auf das Konto zuzugreifen. Die Kontoauszüge waren bisher immer nur mit dem Namen der Ehefrau adressiert.
da es sich hier um einen speziellen Vertrag einer Bank handelt, kann ich Dir keine rechtsverbindliche Antwort geben, Du solltest eher einen Anwalt für Vertragsrecht konsultieren.
Eines steht fest, die Tatsache, dass die Ehefrau in allen Jahren den gesamten Schriftverkehr zu diesem Konto erhalten hatte, lässt nicht darauf schliess, ob das Konto ein Gemeinschaftskonto bzw. ein Einzelkonto ist.
Sofern aber für das Konto in den Jahren irgendwelche Zinsbescheinigungen ausgestellt wurden (sei es, weil das Konto Überzogen war oder weil Du Habenverzinsung vereinbart hattest), kannst Du anhand der Zinsbescheinigung erkennen, ob das Konto alleine auf A oder auf A und B gemeinsam geführt wurde.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Dir weiter.
Gruß
Franz
Hallo,
einwenig hilft das schon, leider kommt in dem Fall der Erbe nicht an die Zinsbescheinigungen da der Erschaftsbesitzer nichts an Infos usw. herausrückt. Ein Anfrage beim Finanzamt könnte vielleicht helfen.
Danke nochmals.
ggf. liegt auch der Original-Kontoeröffnungsantrag noch vor, so dass aus der Kontobezeichnung auch klar erkennbar sein müsste, wer Inhaber des Kontos ist/sind.