Frage zu Gleitzeit und Krankheit

Die täglich zu erbringende Zeit auf dem Gleitzeitkonto sind 8 Stunden.
Der Arbeitnehmer erscheint (… schon nicht gesund) um 6.00 Uhr und sticht „Kommen“, gegen 11.00 Uhr ist ihm so schlecht, dass er mit der Gehen-Buchung seinen Arbeitsplatz verlässt. Am Nachmittag erhält er von seinem Arzt eine Krankmeldung für diesen und weiter folgende Tage. Ist es richtig, dass er dann die hier 5 Stunden abgeleistete Zeit nicht als Arbeitszeit-Gutschrift erhält?
Danke für eine Info, wo man diese Vorgehensweise nachlesen kann.

Hallo,

ein Anspruch des AN auf Fortzahlung von nur teilweise geleisteten Arbeitstagen ergibt sich für jeden verständigen Leser aus § 3 Abs. 1 EntgFG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Da steht schließlich nur was von Krankheit und nix von Einschränkungen bei „angebrochenen“ Tagen.

&Tschüß
Wolfgang

ABER der AN bekommt die Stunden nicht als Überstunden.
Soll heissen-der Tag wird wie ein voller Kranktag bezahlt, die 5 Stunden fliessen ein. Keine Überstundengutschrift.