Wenn man aus ALG1 heraus einen Gründungszuschuss beantragt und hierfür ein Gewerbe anmeldet, muss man ja auch eine Steuernummer beantragen (bzw. bekommt diese automatisch).
Wie ist es nun, wenn man bereits eine Steuernummer hat, die man vor ein paar Jahren mal brauchte?
Person X hat z.B. während der Ausbildung sehr wenig verdient und daher nebenbei unregelmäßig ein paar Aufträge ausgeführt und für diese nach Kleingewerberegelung Rechnungen geschrieben, wofür eine Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer) nötig war. Die Steuernummer wurde zum aktuellen Zeitpunkt seit einigen Monaten „nicht genutzt“ aber auch nicht abgemeldet. Nun will Person X sich in der gleichen Branche mit Hilfe des GZ selbständig machen. Die Steuernummer - die eigentlich erst mit der Gründung (Eintragung des Gewerbes) ausgestellt werden sollte - existiert aber schon. Kann dies ein Grund sein, dass der Zuschuss nicht gewehrt wird, da das ganze dadurch nicht als Neugründung betrachtet wird?
Hallo,
der Gründungszuschuss ist nicht von der Veragabe einer Steuernummer abhängig. Der Beginn der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit wird hier durch die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung zur hauptberuflichen Tätigkeit oder die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt nachgewiesen. Ob schon eine Steuernummer für nichtselbständige Zwecke existiert, interessiert die Arbeitsagentur nicht.
Viele Grüße
Michael Köhler