Frage zu Gutachten

Angenommen mann würde nach einem selbst verschuldeten Unfall ein Gutachten von dem Geschädigten erhalten, dass aus eigener Sicht viel zu hoch erschiene und der Gutachter zudem ein Bekannter des Geschädigten wäre.
Müsste mann das Gutachten akzeptieren?

Hallo!

Wenn der Gutachter ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, müsste man nicht, sollte aber das Gutachten akzeptieren, aus Kostengründen.

Im übrigen sollte man die Schadensregulierung dem Haftpflichtversicherer überlassen, die werden dafür bezahlt und sind ausgewiesene Experten.