Frage zu Haftpflicht

Hallo,

angenommen ein Dachziegel fällt auf die Motorhaube eine Autos und verursacht einen Schaden im Wert von 400 - 500 Euro. Der Hauseigentümer gibt an, den Schaden über seine Privathaftpflichtversicherung laufen zu lassen. Zuvor müsse der Wagen jedoch von einem Sachverständiger begutachtet werden. Der Hauseigentümer gibt jedoch weder seine Privathaftpflichtnummer, seine Versicherungsnummer noch seine Versicherung preis, sodas der Autobesitzer erstmal die Kosten für den Sachverständiger allein zu tragen hätte.

Meine Frage: Ist der Hauseigentümer nicht verpflichtet seine Vericherungsdaten weiterzugeben, wenn er sich schon bereit erklärt, de Schaden über seine Privathaftpflichtversicherung abwickeln zu lassen?

Gruß
Eve

Hallo,

er ist nicht verpflichtet seine Haftpflichtversicherung preiszugeben,aber du kannst dich mit dem Eigentümer einigen,dass er dir das Gutachten bezahlt.

Danke für die Antwort. Mit manchen Menschen ist es schwer sich zu einigen.
Ein Frage frage habe ich dennoch. Scheint es ehr unüblich zu sein, in einem solchen Fall seine Versicherungsdaten NICHT preiszugeben. Es würde doch vieles erleichtern. Und sogar die Sachverständiger weisen ja einen darauf hin, daß man sich besser steht die Privathaftpflichtnummer, bzw die Vericherungsnummer vorzulegen, weil man ja im ungünszgsten Fall auf den Gutachterkosten sitzenbliebe.

Hallo,

Danke für die Antwort. Mit manchen Menschen ist es schwer sich
zu einigen.

Muss man doch gar nicht.

Ein Frage frage habe ich dennoch. Scheint es ehr unüblich zu
sein, in einem solchen Fall seine Versicherungsdaten NICHT
preiszugeben. Es würde doch vieles erleichtern.

Aber nur dann, wenn eine besteht und die auch bereit ist zu zahlen.
Der Geschädigte muss sich aber gar nicht darauf einlassen.

Und sogar die
Sachverständiger weisen ja einen darauf hin, daß man sich
besser steht die Privathaftpflichtnummer, bzw die
Vericherungsnummer vorzulegen, weil man ja im ungünszgsten
Fall auf den Gutachterkosten sitzenbliebe.

Das bleibt man ohnehin, wenn der Gegner nicht zahlt. Weshalb man gar nicht erst selber einen Gutachter beauftragt. Das soll gefälligst der machen, der einen haben will. Warum nicht einfach in die Werkstatt und hinterher die Rechnung einreichen? Beim Verkehrsunfall macht man das doch auch so, oder nicht?
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Das bleibt man ohnehin, wenn der Gegner nicht zahlt. Weshalb
man gar nicht erst selber einen Gutachter beauftragt. Das soll
gefälligst der machen, der einen haben will.

Dies ist wohl lt. UP der Geschädigte!

Warum nicht
einfach in die Werkstatt und hinterher die Rechnung
einreichen? Beim Verkehrsunfall macht man das doch auch so,
oder nicht?

Der Unterschied ist, dass der Schaden nicht durch ein anderes Auto beschädigt wurde.
In der KFZ Ver. gibt es die Möglichkeit DIREKT mit dem Versicherer abzurechnen, ohne dass der Verursacher sich überhaupt melden muss (dazu gibt es den Zentralruf der Autoversicherer, anrufen, Kennzeichen durchgeben und man erhält die Vers.-Daten!)

Im Falle des UP gibt es sowas leider nicht, sodass wohl ein Anwalt sicher ein probates Mittel ist!

VG René

Hallo Rene,

nun, der Geschädigte ist in meinem Fallbeispiel, derjenige dem der Dachziegel auf das Auto gefallen ist.
Der Hauseigentümer ist der Mann, welche sich bereiterklärt hat, den Schaden über seine Haftpflichtversicherung abwickeln zu lassen, aber darauf besteht, daß der Autobesitzer einen Sachverständigen bestellt um ein Schadensgutachten zu erstellen. Ist warscheinlich auch sein gutes Recht. Aber ist es denn nicht unbegründet, daß der Geschädigte Sorge trägt er bleibt auf den Kosten sitzen, falls die Versicherung des Gegeners „nein“ zur Kostenübernahme sagt? Besonders, wenn ihm sogar von „fachkundiger“ Seite ( z.B. Dekra) nahegelegt wird, doch „auf jeden Fall“ die Vericherung samt Nummer des Hauseigentümers anzugeben.

Aber vielleicht ist eine solche Handhabung usus in diesem geschilderten Fall.

Hallo,

dem die Kuchenbude gehört die den Dachziegel fallen lies, der ist für Schäden durch diese, haftbar zu machen!
Ob er selbst bezahlt oder seine Haftpflicht, ist wurscht!

Ein Gutachter muss auch nicht immer sein, sondern es genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Gutachterkosten werden von Vers. nur dann übernommen, wenn der Schaden >800,-€ (mMN).
Ist der Schaden geringer, läuft der Auftraggeber des Gutachtens Gefahr, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

Hier hilft sicher (da Kuchenbudenbesitzer sich wohl etwas quer stellt) nur die Hilfe eines fachkundigen Anwaltes, der auch weiss, ob das Gutachten dann miteingeklagt werden kann!

VG René

1 „Gefällt mir“

Hi,
ich denke, es ist gar nicht Sache des Hausbesitzers, auf einem Gutachten zu bestehen. Er muss den Schaden nur seiner Versicherung melden, und wenn diese ein Gutachten haben will, wird sie sich schon mit dem Geschädigten in Verbindung setzen.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, ein Hauseigentümer haftet grundsätzlich für Schäden, die von seinem Haus verursacht werden. Mir scheint, dass dieser sich querstellen will. Wäre ich der Geschädigte, ich würde mir einen Anwalt nehmen (oder vielleicht erstmal mit Anwalt drohen, vielleicht wird der Hauseigentümer dann ja etwas kooperativer). Auf keinen Fall würde ich selbst ein Gutachten in Auftrag geben, es sei denn, die gegnerische Versicherung hätte mich schriftlich dazu aufgefordert. Denn dann müsste sie es m.E. bezahlen.

IANAL

Gruß,
Nelly

Ob da die Privathaftpflichtv. überhaupt zahlt? wäre das nicht etwas für die Haus-und Grunbesitzerhaftpflicht? Und wenn der die nicht hat?

Ob da die Privathaftpflichtv. überhaupt zahlt? wäre das nicht
etwas für die Haus-und Grunbesitzerhaftpflicht?

Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, oder vermietet, dann ja. Geht aus dem UP nicht eindeutig hervor.

Und wenn der die nicht hat?

Falls er eine bräuchte (s.o.) und die nicht hätte, hat er jederzeit das Recht, Schäden selbst zu bezahlen :wink:

Merksatz: Es ist besser eine Versicherung zu haben, die man nicht braucht, als eine zu brauchen, die man nicht hat.

Gruß Keki

Rückfrage
Hallo,

Ob da die Privathaftpflichtv. überhaupt zahlt? wäre das nicht
etwas für die Haus-und Grunbesitzerhaftpflicht?

Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, oder vermietet, dann ja.

Wie - beim selbstbewohnten Einfamilienhaus zahlt die Privathaftpflicht?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

Wie - beim selbstbewohnten Einfamilienhaus zahlt die
Privathaftpflicht?

ja, eine zusätzliche Gebäudehaftpflicht ist in diesem Fall nicht notwendig.
Zitat aus den vom GDV empfohlenen Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflicht unter Pkt. 1.3:
als Inhaber
(1) einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sonderei-gentümer), einschließlich Ferienwohnung,
Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Woh-nungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
(2) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses,
(3) eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses,
sofern sie vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zuge-hörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens.

Viele Grüße
Loroth
P.S.: Es gibt durchaus Versicherer, die diese Bedingungen sogar noch erweitern und auch Mehrfamilienhäuser mitversichern…

Hallo,

P.S.: Es gibt durchaus Versicherer, die diese Bedingungen sogar noch erweitern und auch Mehrfamilienhäuser mitversichern…

Leider auch welche, die die Haus-und Grundbesitzerhaftpflich nur als Extrabaustein anbieten.
Ein großer hat die HuG letztes Jahr ebenso aus den Bedingungen genommen und bietet sie nur noch als Extrabaustein an.
Daher vor Neuabschluß unbedingt die Bedingungen lesen oder in der Beratungsdokumentation vom Vermittler vermerken lassen, das die HuG in der PHV enthalten ist!

VG René

Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, oder vermietet, dann ja.
Geht aus dem UP nicht eindeutig hervor.

Es ist ein Mehrfamilienhaus, welches mit vier Parteien bewohnt wird. Eine davon ist der Eigentümer selbst.
Welche Versicherung er genau hat, kann ich gar nicht sagen. Ich bin auf Privathaftpflichtversicherung gekommen, weil bei einer Nachfrage bei MEINER Versicherung, es dort ein beratender Mitarbeiter erwähnt hat (" Fragen Sie den Eigentümer nach der Privathaftpflichtversicherungsnummer")

Nach einem Gespräch mit dem Hauseigentümer wird jetzt wie folgt verfahren:

Bei einer Werkstatt wird eine Kostenvoranschlag gemacht. Der wird an den Haueigentümer weitergegeben.
Wahrscheinlich, wird er den Kostenvoranschlag an seine Vericherung weiterreichen, welche dann prüft ob sie zahlen müssen (wollen?) oder nicht.
Der Werkstattbesitzer meinte der Schaden beläuft sich 250,00 Euro, läuft es über die Versicherung werden es 450,00 - 500,00 Euro. Zu dem gleichen Ergebniss kam die eingeholte Meinung einer 2. KFZ-Werkstatt.
Ich habe diese Aussage meinem Eigentümer mitgeteilt und angemerkt, daß man doch event. günstiger steht, wenn man so einen Schaden NICHT über die Vericherung laufen lässt. Mein Entgegenkommen sollte dadurch gezeigt werden. War diese Anmerkung ein Fehler?

Daraufhin stellt der Herr in Frage ob die Delle/Macke auf der Motorhaube des Autos überhaupt von dem Ziegel seines Daches kommt

Auf dem roten Dachziegel sind Lackspuren von meinem schwarzen Auto. Den Ziegel hat jetzt der Hausbesitzer…ist ja auch seiner.

Welche Versicherung er genau hat, kann ich gar nicht sagen.

Das ist auch nicht wichtig, denn nach § 823 BGB haftet er für Schäden.

Ich bin auf Privathaftpflichtversicherung gekommen, weil bei
einer Nachfrage bei MEINER Versicherung, es dort ein
beratender Mitarbeiter erwähnt hat

Kann sein, kann nicht sein. Möglicherweise hat er gar keine Versicherung.
Meine Empfehlung, Anwalt aufsuchen und Schadenersatzansprüche geltend machen. Im ersten Anlauf genügt da auch ein Kostenvoranschlag.
Ob und wie sich der Hauseigentümer dann mit seiner Versicherung auseinandersetzt ist unerheblich.

Gruß Keki

Danke und * für die Info (owt)
nix

Hallo,

Leider auch welche, die die Haus-und Grundbesitzerhaftpflich
nur als Extrabaustein anbieten.

Warum ‚leider‘? Auf diese Weise zahlen diejenigen ohne Eigentum wenigstens nicht für die anderen mit, oder?
Gruß
loderunner (ianal)